FTI-Insolvenz: Auswirkungen in Bremen wohl nicht sehr groß

Flugreisende gehen zur Sicherheitskontrolle am Airport Hamburg.

FTI-Insolvenz: Auswirkungen in Bremen wohl nicht sehr groß

Bild: dpa | Marcus Brandt

Airlines, die mit dem Reisekonzern kooperieren, sind am Bremer Flughafen nicht stark vertreten. Wer trotzdem über FTI gebucht hat, könnte nun starke Nerven brauchen.

Ausgerechnet vor dem Start der Urlaubssaison müssen viele Menschen in Deutschland um ihren Urlaub bangen: Der Reisekonzern FTI – immerhin der drittgrößte Reisekonzern Europas – kündigte am Montag an, beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. In Bremen dürften sich die Auswirkungen der Pleite zwar insgesamt wohl in Grenzen halten – die mit FTI kooperierenden Airlines seien in Bremen nicht stark vertreten, heißt es vom Bremer Flughafen. Wer trotzdem über FTI gebucht hat, muss mindestens mal mit Abstrichen rechnen.

Pauschalreisen wohl abgesichert

Auf der sicheren Seite scheinen momentan nur Urlauber zu sein, die eine Pauschalreise gebucht haben: Wer Flug und Hotelübernachtung in Kombination gebucht hat und bereits unterwegs ist, wird wohl den Urlaub wie geplant verbringen können: Denn hier greift der staatlich verwaltete Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser soll im Insolvenzfall des Reiseanbieters etwa die Erstattung von Vorauszahlungen übernehmen und den Rücktransport der Reisenden organisieren.

Reisende, die ihren Trip bereits bezahlt, aber noch nicht angetreten haben, müssen mit einer Stornierung rechnen, auch hier greift aber der Absicherungsschutz durch den DRSF, finanzielle Einbußen sollten nicht entstehen. Falls die Reise zwar über eine Webseite der FTI gebucht wurde, aber durch einen nicht zur Gruppe gehörenden Reiseanbieter, wie TUI, Alltours oder Dertour, organisiert wird, findet sie in der Regel wie geplant statt. Reisende sind in diesem Fall nicht von der Insolvenz betroffen.

FTI will Reisende kontaktieren

Einzelleistungen wie Hotelübernachtungen sind nicht durch den DRSF geschützt. Reisende bleiben unter Umständen also auf den Kosten sitzen. FTI prüfe jedoch, ob Urlauber die gezahlten Leistungen trotzdem in Anspruch nehmen können, erklärte das Unternehmen. Das gilt auch für Mietwagen, Flughafentransfers und Ausflüge. FTI kündigte an, sich mit den Betroffenen in Verbindung zu setzen. Es werde geprüft, ob die gezahlten Leistungen trotzdem in Anspruch genommen werden können. Bis eventuelle Rückzahlungen bei Betroffenen ankommen, wird es in jedem Fall aber wohl noch dauern.

Quellen: buten un binnen, AFP und dpa.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 03. Juni 2024, 19.30 Uhr