EU-Bürger auf Jobsuche haben in Bremen Anspruch auf Kindergeld

  • Frau aus Bulgarien hatte vor dem Bremer Finanzgericht geklagt.
  • Aufgrund deutscher Regelung hatte sie in den ersten drei Monaten nach Zuzug kein Kindergeld bekommen.
  • Bremer Finanzgericht rief den Europäischen Gerichtshof an.

Jeder EU-Bürger kann sich in jedem EU-Land bis zu drei Monate aufhalten, um einen Job zu suchen. In dieser Zeit hat man aber in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Beim Kindergeld sieht das aber anders aus, das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden. Und zwar wegen eines Falls aus Bremen, wo einer Familie aus Bulgarien Kindergeld verweigert wurde.

Das Bremer Finanzgericht bat die EU-Richter um Klarheit, und die haben entschieden: Kindergeld ist keine Sozialleistung. Heißt: Wer als EU-Bürger dauerhaft nach Deutschland ziehen will und hier vorübergehend erstmal einen Job sucht, hat in dieser Zeit auch Anspruch auf Kindergeld.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 1. August 2022, 12 Uhr