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Neues Steuergesetz: Verpfeifen Ebay & Co. Sie ans Bremer Finanzamt?

Ein Mann mit einem Smartphone in der Hand, auf dem das Ebay-Logo zu sehen ist (Symbolbild)

Neues Gesetz: Darauf sollten Bremer bei Online-Verkäufen achten

Bild: dpa | Chromorange/Michael Bihlmayer

Seit Januar können die Finanzämter Daten über Nutzer von Online-Plattformen automatisch erhalten. Wann und für wen das gilt, erklären Bremer Experten.

Es soll für mehr Transparenz sorgen, gleichzeitig hat es manche Nutzer und Nutzerinnen verunsichert: Das neue Plattformen-Transparenzgesetz regelt ab Januar die Meldepflicht bei den Finanzbehörden. Wer beim Online-Verkauf von Waren eine gewisse Grenze überschreitet oder darüber hinaus Geschäfte abwickelt, wird seit Januar automatisch dem Finanzamt gemeldet. Was bedeutet das aber konkret für die Nutzer und Nutzerinnen, die im Netz privat unterwegs sind? Bremer Experten antworten.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Die persönlichen Daten von Nutzern und Nutzerinnen, die pro Jahr mehr als 2.000 Euro Einkünfte aus dem Verkauf von Waren, der Vermietung von Zimmern oder irgendeiner Art von Geschäften über eine Online-Plattform erzielen, werden jetzt automatisch dem zuständigen Finanzamt weitergeleitet.

Dasselbe gilt, wenn mehr als 30 Verkäufe oder Geschäftsabwicklungen im Jahr stattfinden. Dabei ist es irrelevant, ob die Waren neu oder gebraucht sind, ob die Nutzer privat oder gewerblich unterwegs sind.

Wird man dann automatisch zum gewerblichen Verkäufer?

Nein. Die Meldung an sich bedeutet nicht, dass man zwangsläufig gewerblich gehandelt hat, und am geltenden Steuerrecht ändert das neue Gesetz nichts. Wer einmalig seine alte Plattensammlung auflöst und dabei 32 Teile für jeweils ein paar Euro auf Ebay verkauft, muss also nicht in Panik geraten, zum Finanzamt rennen und ein Gewerbe anmelden. Jeder Fall sollte einzeln geprüft werden.

Wie der Bremerhavener Anwalt Danjel-Philippe Newerla erläutert, spielen bei der Gewerblichkeit verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter die Dauer und Regelmäßigkeit. Möglich ist jedoch, dass sich das Finanzamt bei dem User meldet und Fragen stellt.

Welche Plattformen sind davon betroffen?

Grundsätzlich Plattformen, über die "direkt Geschäfte abgewickelt werden können", so Newerla. Dabei geht es nicht nur um Warenverkauf, sondern auch Vermietungen und andere Dienstleistungen, die User und Userinnen anbieten. Und es kann sich genauso gut um Plattformen handeln, die ihren Sitz im Ausland haben.

Was empfehlen Experten und Expertinnen?

Für normale User ändert sich erstmal nichts, das bestätigt die Steuerberaterin Sabine Rieß-Schäfer. Wer sich unsicher ist, ob er als gewerblicher Nutzer gelten könnte, oder regelmäßig Geschäfte online macht, sollte am besten mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin darüber reden. Hat jemand regelmäßig höhere Einnahmen aus Online-Plattformen, "dann ist es jetzt Zeit, sich vielleicht individuell eine Steuerberatung zu gönnen", so Rieß-Schäfer.

Lieber ein bisschen zu früh als zu spät.

Ein Mann lächelt in die Kamera.
Danjel-Philippe Newerla, Anwalt

Was sagen Nutzer und Nutzerinnen dazu?

Wenn man sich online umhört, fallen die Reaktionen tendenziell positiv aus. Viele wollen jedoch nicht mit der Presse darüber reden. Wer schon vorher seine Einkünfte versteuert hat, gibt sich meistens gelassen. So sagt ein Nutzer auf Nachfrage, das neue Gesetz sei "absolut richtig".

Es gibt so viele schwarze Schafe, die heimlich vermieten und keine Steuern zahlen. [...] Sie schaden denjenigen, die alles ordnungsgemäß angeben.

Andreas, Airbnb-Gastgeber

Was soll sich dadurch ändern! Außer, dass es transparenter wird.

Frank, Airbnb-Gastgeber

Ähnlich klingt eine junge Bremerin, die Online-Plattformen gelegentlich nutzt, um private Gebrauchtwaren zu verkaufen: "Ich finde richtig, dass man es [das Online-Verkaufen] entweder nicht beruflich macht oder man Steuern darauf zählt." Sie gibt aber zu, sich noch nicht viele Gedanken darüber gemacht zu haben, ob sie selbst steuerpflichtig sein könnte. "Ich verkaufe ja nicht so viel."

Nicht jeder weiß über das neue Gesetz Bescheid. "Ich habe es recht spät erfahren, über Freunde. Das war Mitte des Monats", sagt eine Online-Vermieterin. Sie hätte sich gewünscht, deutlicher von der Online-Plattform und der Stadt informiert zu werden.

Das machen so viele, auch in Bremen gibt es ein so großes Angebot, dass ich mir von der Stadt eine Art Handreichung wünschen würde. So: 'Sie sind jetzt Gastgeber, also tun Sie bitte Folgendes...'

37-jährige Gastgeberin

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Autorin

  • Serena Bilanceri
    Serena Bilanceri Autorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Bremen Vier läuft, 5. Januar 2023, 14.15 Uhr