Bäume fällen verboten: Welche Gartenarbeiten sind jetzt noch erlaubt?

Eine kranke Kastanie wird gefällt.

Schluss mit Bäumefällen in Bremen

Bild: Imago | Biky

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen in Bremen keine Bäume gefällt werden. Aber nicht alle Arbeiten im Garten sind in dieser Zeit verboten? Ein Überblick.

Jedes Jahr vom 1. März bis 30. September gilt in Bremen ein Baumfällverbot. Bäume und Gebüsche dürfen in dieser Zeit nicht gefällt oder gerodet werden. Doch das heißt nicht, dass alle Gartenarbeiten verboten sind.

Was ist während des Sommerfällverbots erlaubt?

Sogenannte Pflegeschnitte sind auch in der Verbotszeit gestattet. Darunter fällt alles, was die Pflanze zurück in ihre Form bringt. Eine Faustregel: Was innerhalb eines Jahres dazugekommen ist, darf auch abgeschnitten werden. Das gilt auch für Sträucher, besonders, wenn sie den Weg versperren.

Warum gibt es überhaupt das Sommerfällverbot?

Durch das Verbot sollen vor allem brütende Vögel geschützt werden. Daher sind Bremer auch bei den Pflegeschnitten verpflichtet, vorher genau zu gucken, ob Tiere im Gehölz leben. Wenn man dagegen verstößt, muss man mit einem Bußgeld rechnen.

Was schreibt die Baumschutzverordnung vor?

Die Baumschutzverordnung gibt es in Bremen seit 2014. Sie besagt, dass Bäume nicht entfernt, zerstört oder beschädigt werden dürfen. Denn Bäume sind nicht nur wichtig für viele Tiere, sondern auch wichtig für das Klima. Die Verordnung gilt für öffentliche Parkanlagen wie für private Gärten.

Und was mache ich, wenn ein Baum stört?

In Ausnahmefällen können die Bäume natürlich trotzdem gefällt werden, sagt Sönke Hofmann vom Nabu Bremen. Etwa, wenn der Baum für einen Garten viel zu groß geworden ist oder man eine Photovoltaik-Anlage installieren möchte. Oft helfe es aber schon, einen Baum aufzuasten oder einen Teil der Krone wegzuschneiden. Doch wenn ein Baum gefällt werden soll, muss das von der unteren Naturschutzschutzbehörde genehmigt werden.

Welche Bäume sind generell geschützt?

Laubbäume ab 1,20 Meter Stammumfang und einem Meter Höhe sind generell geschützt. Nicht geschützt sind hingegen Birken und Pappeln, aber auch Nadelbäume mit einem Stammumfang von unter drei Metern.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Vormittag, 28. Februar 2023, 10:50 Uhr