Bremer Kinderärztin erklärt, wieso Missbrauch oft unentdeckt bleibt

Ein Mann hält ein Kind fest am Arm (gestellte Szene)
Ein Mann packt ein Mädchen am Arm. Was steckt dahinter? Der Missbrauch von Kindern und sexualisierte Gewalt an Kindern sind oft schwer zu beweisen. Bild: dpa | Annette Riedl

Die Polizei hat sexualisierter Gewalt gegen Kinder den Kampf angesagt. Doch es ist schwer, Missbrauch aufzudecken. Eine Bremer Kinderschutzärztin sagt, woran das liegt.

Sie wollten Kinderpornos sicherstellen. Mehr als 600 Einsatzkräfte der Polizei haben vorige Woche in sechs Bundesländern Gebäude durchsucht, darunter 16 Häuser im Land Bremen. Insbesondere die Landeskriminalämter Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gehen verstärkt mit länderübergreifenden Aktionen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vor. Der Grund: Die Fallzahlen bei kinder- und jugendpornographischen Darstellungen sind der polizeilichen Kriminalstatistik zufolge in den vergangenen zwei Jahren gestiegen.

Zwar konnte die Polizei diesmal nach eigenen Angaben diverse Beweismittel wie Laptops, PCs, Smartphones und Festplatten sicherstellen. Oft aber bleibt die Suche nach Tätern, die Kinder missbrauchen, erfolglos. Die Bremer Kinderschutzärztin Kerstin Porrath vom Eltern-Kind-Zentrum des kommunalen Klinikverbunds Geno erklärt, weshalb es so schwierig ist, Missbräuchen und sexueller Gewalt an Kindern überhaupt auf die Schliche zu kommen – und was geschehen muss, damit Kindern künftig öfter geholfen werden kann.

Warum dauert es oft so lange, bis der Missbrauch eines Kindes aufgedeckt wird – wenn es denn überhaupt gelingt?

Leider tue sich unsere Gesellschaft sehr schwer damit, anzuerkennen, dass bei uns laufend Kinder und Jugendliche Opfer von Missbräuchen und von sexualisierter Gewalt würden, sagt die Kinderschutzärztin Kerstin Porrath: "Wir wollen das oftmals einfach nicht wahrhaben." Entsprechend schwer sei es für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, sich zu offenbaren und entsprechend unzuverlässig reagierten Erwachsene oftmals auf Hinweise.

Porträt von Dr. Kerstin Porrath im Klinikum Bremen Mitte
Die Kinderärztin Kerstin Porrath fordert, dass wir Kindern besser zuhören und ihnen glauben sollten. Bild: Kerstin Hase

Was ist mit Kinderärztinnen und Kinderärzten: Müssten sie es nicht bemerken, wenn ein Kind Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist?

Nein, sagt Porrath. Auch Ärztinnen und Ärzte seien in der Regel auf Hinweise angewiesen: "Das ist ganz schwierig bei sexualisierter Gewalt. Da gibt es nicht diesen einen Bluterguss, der uns sagen kann: Das muss von einem Schlag oder von einem Gegenstand sein. Sexualisierte Gewalt ist ein Angriff auf den ganzen Menschen, auf die Psyche und auf den Körper."

Es handele sich um einen Angriff auf das Grundvertrauen, der die betroffenen Kinder noch dazu oft in Loyalitätskonflikte bringe. Dann etwa, wenn der Täter aus dem familiären Umfeld stammt, vielleicht sogar ein Mensch sei, den das Opfer mag. "Wenn man das verstanden hat, dann weiß man auch, warum es so schwierig für das betroffene Kind ist, sich zu offenbaren", so Porrath.

Auch komme es vor, dass die Opfer keine Worte für das finden, was geschehen ist – und nur ihr Körper reagiert. "Wir haben Kinder, die, obwohl sie schon trocken waren, nachts wieder einnässen", nennt die Ärztin ein Beispiel und fügt hinzu: "Es gibt aber natürlich auch hundert andere mögliche Gründe für das Einnässen: Die Eltern trennen sich gerade, Stress in der Schule und so weiter." Auch deshalb sei es kaum möglich, sexualisierte Gewalt gegen Kinder allein aufgrund von Symptomen zu erkennen.

Angenommen: Ein Kind fasst sich ein Herz und erzählt Erwachsenen, dass es Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist. Was geschieht dann?

Natürlich reagieren nicht alle Menschen gleich, betont Porrath. Leider gebe es jedoch, gerade in Familien, typische Verhaltensmuster, die dazu führen, dass Kindern oft nicht geholfen wird. Gerade dann, wenn der Täter – wie meistens – männlich sei: "Wenn es die klassische Konstellation ist mit einem männlichen Familienmitglied, so gibt es leider oft Mütter, die ihrem Kind nicht zuhören, nicht glauben und das Ganze verdrängen", so Porrath. Man spreche hier von Co-Täterinnen.

Umso wichtiger sei es, dass das Personal in Schulen, in Kitas oder im Sportverein wisse, was zu tun sei, wenn ein Kind Anzeichen dafür zeigt, dass es Opfer sexueller Gewalt geworden sein könnte – oder sich sogar offenbart.

Was konkret sollten Erwachsene in der Kita, der Schule, der Kirche oder im Verein tun, wenn sich ihnen ein Kind, das sexuell missbraucht worden ist, offenbart?

"Das Allerwichtigste ist, dass sie dem Kind glauben. Das ist der erste große Schritt. Erst danach ist man handlungsfähig", betont Porrath. Glücklicherweise gebe es mittlerweile in immer mehr Kirchen, Vereinen, Schulen, Kitas und sonstigen Institutionen Schutzkonzepte, die im nächsten Schritt greifen könnten.

Typischerweise sähen diese Konzepte zunächst ein Teamgespräch vor: "Man wägt ab. Und bevor man dann in die Konfrontation geht, kann man zum Beispiel eine Fachberatung einschalten", beschreibt Porrath das weitere Vorgehen. Mit derartigen Beratungsstellen sei Bremen sehr gut aufgestellt. Sie denkt dabei etwa an Schattenriss Bremen, wenn Mädchen Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, an das Bremer Jungen-Büro, wenn Jungen betroffen sind sowie an das Kinderschutz-Zentrum, das alle Kinder betreut. Schließlich werde oft das Jugendamt eingeschaltet.

Wichtig erscheint Porrath, dass Erwachsene die entsprechende Kettenreaktion auch dann auslösen, wenn sie sich nicht restlos sicher sind. "Natürlich kann am Ende auch herauskommen, dass man etwas Falsches gedacht hat. Aber dann ist es eben so. Das Kind muss erst einmal gehört und geschützt werden", so die Kinderschutzärztin.

Bei der Polizeiaktion der vorigen Woche ginge es vor allem um den Besitz und den Vertrieb von Kinderpornos. Was für Strafen stehen darauf?

Bei der Verbreitung und dem Besitz von Kinderpornographie, um die es bei der Polizeiaktion aus voriger Woche ging, liegt der Strafrahmen bei Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zehn Jahren, je nach Schwere der Tat, teilt Josephine Diederichs vom Landeskriminalamt Niedersachsen mit. Die Entscheidung über das tatsächliche Strafmaß obliege den jeweiligen Gerichten.

Nach Missbrauchsfällen: Evangelische Kirche beschließt Schutzmaßnahmen

Bild: Radio Bremen

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 18. April 2024, 14 Uhr