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Kann man wirklich mit Corona zur Arbeit und in die Schule gehen?

Mehrere Personen sitzen vor Computern, ein Mann kommt dazu.

Können Bremer wirklich mit Corona zur Arbeit und in die Schule gehen?

Bild: Imago | Shotshop

Seit Mittwoch gilt in Bremen keine Corona-Isolationspflicht mehr. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verunsichert das. Die Arbeitnehmerkammer und die Gesundheitsbehörde erklären die Lage.

Müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Chef bei einer Corona-Infektion wirklich nicht mehr Bescheid sagen?

Da es keine Testpflicht und auch keine Isolationspflicht mehr gibt, dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz einer Infektion mit Corona zur Arbeit gehen, sagt Nathalie Sander, Pressesprecherin der Arbeitnehmerkammer Bremen. Grundsätzlich besteht hier – wie auch bei anderen Krankheiten – keine Mitteilungspflicht. Anders sieht es für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen aus. Hier bestehen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes weiterhin eine Testpflicht und auch ein Zutrittsverbot im Falle einer Infektion.

Gesetzlich gibt es also keine Pflicht mehr, aber gibt es unternehmensspezifische Vereinbarungen, nach denen man eine Erkrankung doch mitteilen muss?

Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, woran sie erkrankt sind. Allerdings haben sie eine grundsätzliche Rücksichtnahmepflicht, sagt Sander: "Es könnte durchaus geboten sein, den Arbeitgeber im Einzelfall über eine Infektion zu informieren, zum Beispiel, wenn jemand eng mit anderen Kollegen zusammenarbeitet oder Kundenkontakt hat."

Dann greift diese Fürsorgepflicht auch, um Beschäftigte zu schützen, die zu einer vulnerablen Gruppe gehören?

Ist ein Mitarbeiter positiv auf  Corona getestet – und er weiß davon–, dann ergibt sich daraus unserer Auffassung nach die Pflicht, die anderen Mitarbeiter oder Kunden entsprechend zu schützen. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn zum Beispiel im Team zum Beispiel ein Kollege mit einer chronischen Erkrankung arbeitet, er also zu einer vulnerablen Gruppe gehört. Oder wenn es sich zum Beispiel um eine Mitarbeiterin im Supermarkt handelt, die an der Kasse sitzt und engen Kundenkontakt hat. Dann muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Kollege oder die Kollegin an dem Tag eine FFP2-Maske tragen kann, andere Aufgaben übernimmt oder ins Homeoffice kann.

Muss ich als Kollegin oder Kollege hinnehmen, dass eine infizierte Person neben mir sitzt?

Arbeitgeber haben ihren Beschäftigten gegenüber laut Arbeitnehmerkammer grundsätzlich eine Fürsorgepflicht. Sofern also bekannt ist, dass ein Mitarbeiter positiv getestet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen. Das kann je nach Tätigkeit bedeuten, dass der Arbeitgeber zum Beispiel das Tragen einer Maske anordnet oder das Arbeiten aus dem Homeoffice ermöglicht. "Das kommt ganz auf die Tätigkeit an, also inwiefern andere Kollegen oder Kunden davon betroffen sein können", erklärt Sander.

Wer infiziert ist mit Corona, aber keine Symptome hat, kann sich eigentlich nicht krank schreiben lassen. Was können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall tun?

Die Arbeitnehmerkammer empfiehlt, sich bei einer symptomfreien Corona-Infektion mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und nach einer Lösung zu suchen. Sie weist zudem darauf hin, dass sich Arbeitnehmende bis Ende März 2023 bei Erkrankungen der oberen Atemwege auch telefonisch krankschreiben lassen können.

Dürfen Schülerinnen und Schüler mit einer Corona-Infektion in die Schule gehen?

Ob Schülerinnen und Schüler trotz Corona in die Schule gehen, liegt ab sofort in der Verantwortung der Eltern, sagt die Bremer Bildungsbehörde – wie bei allen anderen Krankheiten auch. Das Ressort selbst will keine Empfehlung aussprechen.

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Bild: Radio Bremen

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Autorin

  • Autorin
    Birgit Reichardt Redakteurin und Autorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Der Morgen, 1. Februar 2023, 6:10 Uhr