Bremer Wahl muss vorerst nicht wiederholt werden: AfD-Klage abgelehnt

Die Mitglieder des Bremer Wahlprüfungsgericht stehen im Kreis an ihren Tischen.

AfD-Einsprüche abgewiesen: Keine Wiedeholung der Bürgerschaftswahl

Bild: Radio Bremen | Carolin Henkenberens

Das hat das Wahlgericht entschieden. Die Partei kann aber vor die nächste Instanz ziehen. Sie hatte geklagt, weil sie nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden war.


Vertreter der Bremer AfD sind mit ihrer Beschwerde gegen die Bürgerschaftswahl vorerst gescheitert. Das Wahlprüfungsgericht hat vier Anträge zurückgewiesen, die darauf abzielten, die Wahl für ungültig zu erklären. Das hätte Neuwahlen zur Folge gehabt. Die AfD war nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden, weil sie wegen interner Streitigkeiten zwei Wahllisten eingereicht hatte. Die AfD kann noch vor dem Staatsgerichtshof gegen die Entscheidung vorgehen.

AfD-Lager konnten sich nicht auf Wahlliste einigen

Die beiden zerstrittenen Lager der AfD hatten sich vor der Bürgerschaftswahl nicht auf eine gemeinsame Liste verständigen können. Stattdessen reichte eine als "Rumpfvorstand" bezeichnete Gruppe um den kürzlich zum AfD-Landesvorsitzenden gewählten Sergej Minich und der sogenannte "Notvorstand" der Partei um Heiner Löhmann jeweils eigene Kandidatenlisten ein. In der Folge hat der Landeswahlausschuss die AfD von der Wahl ausgeschlossen.

Gericht spricht von "erheblichen Wahlfehlern"

"Das Wahlprüfungsgericht sah keinen Wahlfehler darin, dass keiner der beiden Wahlvorschläge zugelassen wurde", teilt das Gericht mit. Der Wahlvorschlag des Notvorstands habe unter einem erheblichen Wahlfehler gelitten, weil nicht alle walhberechtigten Mitglieder Kenntnis von der Versammlung zur Wahl der Listenkandidaten hatten.

Auch der Wahlvorschlag des Rumpfvorstands wurde zurecht zurückgewiesen, heißt es vom Gericht: Dieser habe nicht nachgewiesen, dass er den AfD-Landesverband vertritt und befugt ist, in dessen Namen einen Wahlvorschlag einzureichen. Gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts kann die AfD innerhalb von zwei Wochen Beschwerde erheben. In nächster Instanz würde der Staatsgerichtshof entscheiden.

Gericht stellt fest: Bürgerschaftswahl muss nicht wiederholt werden

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 5. Dezember 2023, 16 Uhr