AfD bei Bürgerschaftswahl nicht dabei – auch nicht in Bremerhaven

AfD darf nicht zur Bürgerschaftswahl im Land Bremen antreten

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Der Landeswahlausschuss hat die beiden konkurrierenden Listen der AfD aus formalen Gründen nicht zur Landtagswahl in Bremen zugelassen. Die Partei hat eine Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt.

Damit darf die AfD in Bremen nicht bei der Landtagswahl am 14. Mai antreten. Zunächst entschied der Ausschuss, dass die Listen in der Stadt Bremen nicht zugelassen werden. Anschließend wurde auch für den getrennten Wahlbereich Bremerhaven entschieden, dass die AfD nicht antreten darf.

Der Ausschuss korrigiert damit eine Entscheidung des Wahlbereichsausschusses Bremerhaven, der die Liste zunächst zugelassen hatte. Grund für den Ausschluss sei, dass der Wahlvorschlag nicht von einem legitimierten AfD-Landesvorstand unterzeichnet worden sei. Die AfD-Liste für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung ist nicht umstritten.

AfD will Wahlprüfungsbeschwerde vorbereiten

Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist die letzte vor der Wahl. Danach kann die AfD nur noch nach der Wahl das Wahlprüfungsgericht und dann den Staatsgerichtshof anrufen, heißt es vom Wahlamt. Der Bundesvorstand der AfD hat bereits angekündigt, eine Wahlprüfungsbeschwerde vorzubereiten. Wird eine solche Beschwerde eingereicht, wird die Gültigkeit der Wahl überprüft.

Wir werden hierzu eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die am 14. Mai 2023 anstehende Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vorbereiten.

Carlo Clemens, Mitglied im AfD-Bundesvorstand

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Der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD, Sergej Minich, wirft dem Bremer Landeswahlausschuss vor, politisch zu entscheiden. Die Nichtzulassung widerspreche geltender Rechtsprechung, so Minich mit Verweis auf ein Urteil des Berliner Landgerichts, wonach der unter anderem durch ihn geführte Landesvorstand beschlussfähig sei.

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Die AfD war in der vergangenen Woche im Stadtbereich Bremen von der Wahl ausgeschlossen worden, weil die Partei zwei konkurrierende Wahllisten eingereicht hatte. Das geht laut Wahlordnung nicht. Die Wahlbereichsleiterin für die Stadt Bremen argumentierte, dass der Ausschuss nicht prüfen kann, welche der beiden Listen nun der rechtmäßige Wahlvorschlag sei. Die beiden AfD-Lager wollten sich damit nicht abfinden, deshalb musste der Landeswahlausschuss entscheiden.

Partei in Bremen tief zerstritten

Die Bremer AfD ist in zwei Lager geteilt. Diese streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf – und hatten beide eine Wahlliste eingereicht. Die eine Liste stammte von einem so genannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Die andere Liste kam von einem so genannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. Beide Gruppen behaupten, der einzig zulässige Vorstand zu sein.

Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 23. März 2023, 19:30 Uhr