Bremen scheitert mit Vorstoß zur Abschaffung des Paragrafen 219a

- Ärzte dürfen angeben, dass sie Abtreibungen durchführen
- Die Methode dürfen sie jedoch nicht nennen
- Bundesrat lehnt Abschaffung des Paragrafen 219a ab
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Der Bremer Vorstoß zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a ist im Bundesrat gescheitert. Die Länderkammer lehnte am Freitag einen Gesetzentwurf ab, den die Bremer Landesregierung gemeinsam mit mehreren anderen von SPD und Linkspartei geführten Ländern eingebracht hatte.
Der Paragraph 219a regelt, dass Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Webseite zwar angeben dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Strafrechtlich verboten ist es allerdings, die Methode zu nennen. Deshalb brachten die fünf Länder einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat ein.
Initiatoren: "Schwangere sollten selbst entscheiden können"
"Schwangere sollten durch Informationen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu entscheiden, wie und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen", begründeten die Initiatoren Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen ihren Vorstoß zur Abschaffung des Verbots.
Auch bei einer Mehrheit im Bundesrat wäre die praktische Auswirkung vorerst wohl gering gewesen, da es für die Abschaffung des Paragrafen 219a im scheidenden Bundestag keine Mehrheit gibt. Ob sich dies ändert, hängt vom Ergebnis der Bundestagswahl ab.
Bremens Gesundheitssenatorin plädierte für Streichung des Paragrafen 219a
"Eine umfassende Aufklärung über einen medizinischen Eingriff ist keine Werbung, sondern Information", erklärte die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke). Da ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stünden, seien solche Informationen auf den Websites von Ärztinnen und Ärzten wichtig, sagte sie weiter. Das werde ihnen nach wie vor verwehrt.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 17. September 2021, 9 Uhr