Mehr Miete nach Modernisierung? Nächste Runde im Bremer Vonovia-Streit

  • Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert Mieterhöhungen nach Modernisierung.
  • BGH verweist Fälle zurück nach Bremen.
  • Vonovia-Mieter hatten sich gegen Mieterhöhungen gewehrt.

Ein alter Streit zwischen dem Wohnungskonzern Vonovia und Bremer Mietern geht in die nächste Runde. Vor dem Bremer Landgericht hatten sich die Mieter erfolgreich gegen Mieterhöhungen gewehrt, die mit Modernisierungen begründet worden waren. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt kassiert.

Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss der Mieter die nötigen Angaben bekommen, um das auf Plausibilität überprüfen zu können. Die Hürden dürften in formeller Hinsicht aber auch nicht zu hoch angesetzt werden, teilte der Bundesgerichtshof jetzt mit. Sonst bestehe das Risiko, dass der Vermieter gar nicht modernisiere.

Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe entschieden bereits am Mittwoch in drei Fällen aus Bremen, dass es ausreiche, die angefallenen Kosten als Gesamtsumme auszuweisen. Außerdem müsse der Vermieter als Betrag oder Quote angeben, zu welchem Anteil es sich dabei um reine Reparaturarbeiten gehandelt habe. Denn nur echte Modernisierungsmaßnahmen berechtigen dazu, die Kosten teilweise auf die Miete umzulegen. Bis Ende 2018 durfte die jährliche Miete um elf Prozent der Kosten erhöht werden. Seither sind es acht Prozent. Damit die Belastung nicht zu groß wird, gibt es außerdem eine Obergrenze.

Bremer Landgericht muss Mieterhöhungen jetzt prüfen

Das Landgericht Bremen hatte die Mieterhöhungen zuvor für unwirksam erklärt. Die Richter dort waren der Ansicht, dass zumindest bei umfangreichen Maßnahmen die Kosten weiter untergliedert werden müssten – zum Beispiel nach verschiedenen Gewerken, Arbeitsabschnitten oder Einzelarbeiten.

Nach Auffassung des BGH wären damit aber die Anforderungen überspannt. Es sei auch nicht ersichtlich, was das dem Mieter bringen solle. Wegen der angenommenen formalen Mängel hatte das Landgericht bisher nicht inhaltlich geprüft, ob die Mieterhöhungen gerechtfertigt und angemessen sind. Das muss nun nachgeholt werden.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 10. Februar 2020, 19:30 Uhr