Fragen & Antworten

Versicherungsschutz vor Starkregen & Co.: Das sollten Sie wissen

Nach den Überschwemmungen Ende Juli 2021 denken auch in Bremen viele Menschen über einen Schutz vor Elementarschäden nach. Diese Punkte sind dabei besonders wichtig.

Die Bilder der Flutkatastrophe aus Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern sind bei vielen Bremerinnen und Bremern immer noch präsent: geflutete Keller, überschwemmte Straßen, mitgerissene Häuser. "Solche Ereignisse regen zum Nachdenken an", sagt Stefan Ziegler von den ÖVB-Versicherungen. Der Effekt: Die Anfragen rund um Elementarschäden sind bei der ÖVB stark gestiegen. Auf Nachfrage bestätigen auch andere Versicherer, wie die HUK-Coburg und die Allianz, diesen Trend. Die Bremer Verbraucherzentrale rät vor Abschluss einer solchen Versicherung jedoch zu einem genauen Blick in die eigenen Unterlagen.

Was genau sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die nicht etwa durch einen Unfall oder ein Missgeschick entstehen, sondern durch das Wirken der Natur. Das sind zum Beispiel Schäden durch Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Vulkanausbrüche oder durch Sturm ab Windstärke 8.

Ist eine solche Versicherung auch für die Region Bremen sinnvoll?

Laut der Bremer Verbraucherzentrale sind in Deutschland nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert, in Bremen sind es 23 Prozent. "Fragt man nach dem Grund, sagen viele: Wir wohnen doch gar nicht am Fluss. Uns kann doch nichts passieren. Das stimmt so nicht", sagt Annabel Oelmann. Die Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen verweist insbesondere auf Starkregen und Überschwemmungen, die Menschen überall treffen und Schäden verursachen könnten. Deswegen rät die Verbraucherzentrale zu einer Absicherung gegen Elementarschäden.

Wie funktioniert die Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenzusatzversicherung ist ein Baustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Überschwemmungsschäden, aber auch Wasserrückstau ab, das heißt, wenn Wasser über Rückstau ins Haus gelangt. Auch Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche oder Schneedruck sind abgedeckt, zum Beispiel, wenn ein Turnhallendach unter einer Schneelast zusammenbricht. "Vieles davon ist auch für uns in Bremen und umzu relevant", sagt Oelmann. Je nach Schadensart greife nun die eine oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie zum Beispiel Überschwemmung oder Rückstau, ist meist die so genannte Elementarschadenversicherung erforderlich. Abgeschlossen werden kann sie in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge.

Kann man die Auswahl der versicherten Naturgefahren individuell beeinflussen?

Nein. Einzelgefahren sind laut Verbraucherzentrale in der Regel nicht ab- oder zuwählbar. Gerade im Norden können Sturmfluten für Bremerinnen und Bremer relevant werden. Hier gibt es jedoch folgende Besonderheit: Eine Sturmflut ist im Bereich der Elementarschäden nicht mitversichert. Gegen Sturmfluten könne man sich generell nicht versichern, so die Verbraucherzentrale.

Für wen genau eignet sich eine Absicherung gegen Elementarschäden – und für wen wäre sie eher überflüssig?

Auf die Wohngebäudeversicherung sollte laut Verbraucherzentrale kein Immobilienbesitzer verzichten. Da sich die Unwetterschäden in den vergangenen Jahren gehäuft haben, sei die Kombination mit einer Elementarschadenversicherung sinnvoll. "Eine Hausratversicherung abzuschließen ist dann ratsam, wenn Sie den Verlust großer Teile des Hausrats finanziell nicht verkraften können, etwa durch einen Brand", sagt Oelmann. Ob die Kombination mit einer Versicherung gegen Elementarschäden geeignet ist, hänge vom Einzelfall ab. "Wenn ich als Mieterin wohne, muss ich überlegen, ob ein potentielles Hochwasser bis in den vierten Stock steigen kann", sagt Oelmann. Bestehe das Risiko, eigne sich eine sogenannte Elementarschadenzusatzversicherung für den Hausrat. Wichtig ist die Elementarschadenzusatzversicherung aber auch für die Wohngebäudeversicherung und dementsprechend für alle Immobilienbesitzer.

Viele Menschen machen sich derzeit Gedanken um den eigenen Versicherungsschutz. Welche Schritte können Orientierung geben?

Zunächst geht es um die Frage, was versichert werden sollte. Elementarschäden können den Hausrat wie auch das Haus betreffen. Eine All-inklusive-Versicherung gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale rät, für Wohnhäuser eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz abzuschließen. Damit sind auch Anbauten oder Nebengebäude gegen bestimmte Gefahren wie Sturm, Hagel, Brand und Leistungswasser sowie Elementarschäden versichert. Eine Hausratversicherung schützt das sonstige bewegliche Hab und Gut, das sich in Ihrem Haushalt befindet.
Bremerinnen und Bremer können auch die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.

Was ist vor Abschluss einer Elementarschadenversicherung besonders wichtig?

"Schauen Sie zuerst nach, welche Versicherungen Sie schon haben, bevor Sie eine neue abschließen", sagt Oelmann. Außerdem sollten möglich Klauseln und Bedingungen überprüft werden, denn nicht immer sei der bereits abgeschlossene Schutz umfassend. Wer sich noch nicht abgesichert hat, sollte bestenfalls mehrere Angebote einholen. Die Bremer Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Webseite entsprechende Musterschreiben an.

Wo liegen die Tücken oder Unklarheiten und wie schützt man sich am besten davor?

Die letzte Entscheidung, inwieweit und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz zu erhalten ist, liegt stets beim Versicherer. Versicherungen können einen gestellten Antrag also verweigern. Das gelte auch, wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, zum Beispiel, wenn in der Vergangenheit mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist, so Oelmann. "Bekommen Verbraucher keine Versicherung, sollten sie unbedingt die Ablehnungsschreiben der Versicherungsunternehmen aufheben", sagt die Vorständin der Verbraucherzentrale. Was viele nicht wissen: Im Falle eines Schadensereignisses erhalten Betroffene nur dann eventuelle Hilfen vom Staat, wenn vorab kein Versicherungsschutz zu bekommen war. Für alle, die die Absagen bereits entsorgt haben, gilt: Erneut einen Antrag stellen, um ein Ablehnungsschreiben zu erhalten – und aufzubewahren.

Autorin

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. August 2021, 19:30 Uhr