Warum ungeimpfte Pflegekräfte in Bremen noch weiterarbeiten dürfen

Eine Frau reicht einem alten Mann Tabletten.
Tätigkeitsverbote für ungeimpfte Menschen hat es in Bremen bislang nicht gegeben. Bild: dpa | Robert Kneschke
  • Bislang keine Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte in Bremen.
  • Einzelfallentscheidungen benötigen laut Gesundheitsressort Zeit.
  • Personallage in Kliniken kein Grund für ausgebliebene Verbote.

Im Land Bremen wurden bislang keine Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen verhängt. Das teilt Lukas Fuhrmann, Sprecher der Bremer Gesundheitsbehörde auf Anfrage von buten un binnen mit. Zudem sei es nicht absehbar, wann und wie viele Tätigkeitsverbote verhängt werden könnten. Aber es sei absehbar, dass es wohl Tätigkeitsverbote geben werde.

Bei den Tätigkeitsverboten handele es sich um Einzelfallentscheidungen, sagt Fuhrmann. Jeder Fall müsse ausreichend geprüft werden, da es sich bei einem Verbot um einen massiven Eingriff in die Grundrechte handele. Ungefähr 1.200 Menschen seien von den Arbeitgebern, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, als ungeimpft an das Gesundheitsressort gemeldet worden. Davon hätten sich 424 Menschen wegen einer Anhörung beim Gesundheitsamt gemeldet. Diese Fälle würden aktuell geprüft.

Angespannte Lage in Kliniken kein Grund für ausgebliebene Verbote

In den übrigen rund 780 Fällen gebe es bislang keine Informationen. Die Gesundheitsämter haben Fuhrmann zufolge die betroffenen Arbeitgeber angefragt, weitere Informationen zu den diesen Fällen zu melden. Die angespannte Personallage in den Bremer Kliniken sei kein Grund, dass Tätigkeitsverbote bislang nicht ausgesprochen wurden.

Seit dem 15. März müssen Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich einen Impfnachweis vorlegen. Anfang April hatte das Gesundheitsressort gemeldet, dass die Betroffenen noch zwei Monate Zeit hätten, um dies zu tun.

Das Infektionsschutzgesetz ist auf den 31. Dezember 2022 befristet. Auf die Frage, ob das Gesetz durch die die zeitaufwendige Prüfung nicht unterlaufen werden könnte, antwortet Fuhrmann, dass es Tätigkeitsverbote in Bremen wohl geben werde. Die Gründlichkeit bei der Prüfung sei wegen des schweren Grundrechtseingriff notwendig. Er verweist auf die anderen Bundesländer, in denen es bislang auch kaum Tätigkeitsverbote gegeben habe.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 4. April 2022, 19:30 Uhr