Klage abgelehnt: Corona-Schließung Bremer Sonnenstudios war rechtens

  • Schließung von Bremer Sonnenstudios war rechtens.
  • Laut Antragstellerin seien Schließungen nicht nötig gewesen.
  • Oberverwaltungsgericht spricht von verhältnismäßiger Maßnahme .

Die Schließung von Bremer Sonnenstudios im ersten Corona-Jahr war rechtens. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden und eine entsprechende Klage abgelehnt. Demnach ging es damals darum, die exponentiell angestiegene Ausbreitungsgeschwindigkeit von Corona zu bremsen und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems zu schützen.

Die Antragstellerin begründete ihren Antrag beim Oberverwaltungsgericht damit, dass die Betriebsschließungen der Sonnenstudios unverhältnismäßig gewesen seien und sich insbesondere zur Reduzierung der Corona-Neuinfektionen nicht geeignet hätten. In Sonnenstudios sei kein einziger Infektionsfall aufgetreten, so die Antragstellerin.

Oberverwaltungsgericht rechtfertigt Pandemie-Maßnahmen

Das Oberverwaltungsgericht rechtfertigte seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Corona-Pandemie um ein "so außergewöhnliches und in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispielloses Ereignis" handle, sodass auch Schließungen von Sonnenstudios rechtens, vor allem aber auch verhältnismäßig gewesen seien. Gegen das Urteil ist die Revision möglich.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 8. April 2022, 12 Uhr