Das sind Bremens Corona-Regeln bis Ende Mai

Hände halten eine FFP2-Maske

Das sind Bremens Corona-Regeln bis Ende Mai

Bild: dpa | Jakub Porzycki
  • Senat verlängert Corona-Basisschutzmaßnahmen bis Ende Mai.
  • Aktuelle Regeln zur Maskenpflicht gelten weiterhin.
  • Infizierte können sich nach fünf Tagen aus Quarantäne freitesten.

Der Senat hat die sogenannten Corona-Basisschutzmaßnahmen bis Ende Mai verlängert. In Bussen und Bahnen der BSAG muss eine medizinische Maske getragen werden. In Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, in denen vulnerable Gruppen betreut werden, gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Unter anderem muss dort jeder Besucher eine FFP2-Schutzmaske tragen, das gilt nun generell für alle Angehörigen über 14 Jahren. Auch in Gemeinschaftsräumen von Asylbewerberheimen, Obdachlosen-Unterkünften und in der Justizvollzugsanstalt besteht weiter die Maskenpflicht.

Die nun beschlossenen Regelungen sehen zudem vor, dass es ab dem 1. Mai an Bremens Schulen keine Testpflicht mehr gibt. Eine Änderung wurde auch in Bezug auf die Länge der Quarantäne beschlossen: Eine infizierte Person kann sich demnach bereits nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten. Bislang war dies erst nach sieben Tagen möglich.

Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Vier News, 26. April 2022, 19 Uhr