Gericht lehnt Eilantrag gegen Fuß- und Radweg auf Galopprennbahn ab
Gericht lehnt Eilantrag gegen Fuß- und Radweg auf Galopprennbahn ab
- Gericht lehnt Antrag des Rennvereins ab
- Galopprennen wären mit einem Weg nicht mehr möglich
- Rennverein kann Beschwerde einlegen
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Der Bremer Rennverein ist mit einem Eilantrag gegen den Bau eines Fuß- und Radwegs über das Rennbahngelände gescheitert. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag als unzulässig ab. Die Richter konnten nicht erkennen, dass der Verein durch das entsprechende Ortsgesetz in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt ist. Galopprennen wären dann allerdings nicht mehr möglich.
Wir fühlen uns mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in unserer Haltung bestätigt, die Beschlüsse der Beiräte und der Deputation zum Bau der Wegeverbindung umzusetzen. Ob wir bei einer Beschwerde des Rennvereins vor dem Oberverwaltungsgericht weiter abwarten, muss geprüft werden.
Jens Tittmann, Sprecher des Bauressorts
Der Weg soll das ehemalige Rennbahngelände etwa in der Mitte durchqueren. Der Rennverein hat zwei Wochen Zeit, um gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 25. Mai 2022, 21 Uhr