Was hinter dem Streit um die Polizeikosten steckt
Seit vier Jahren streiten das Land Bremen und die Deutsche Fußball Liga (DFL) um Polizeikosten. In dieser Woche soll ein weiteres Urteil fallen. Das ist der Stand der Dinge.
In dieser Woche soll der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) ein Ende finden – vorerst. Heute wird vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mündlich verhandelt. Die Entscheidung über den Revisionsantrag der DFL fällt dann am Freitag.
Worum es genau geht
Im Detail geht es um eine Kostenbeteiligung der DFL bei sogenannten "Hochrisikospielen", bei denen mehr Polizisten eingesetzt werden als üblich.
Wir bezahlen auch weiterhin die Grundkosten für die Polizeieinsätze. Aber wenn bis zu 1000 Beamte eingesetzt werden, muss der Veranstalter, also die DFL, sich aus unserer Sicht an den Mehrkosten beteiligen.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) betonte vor der mündlichen Verhandlung, dass es nur um wenige Spiele und auch nur um einen Teil der Kosten gehe. Konkret verhandelt wird über einen Gebührenbescheid zu einem Spiel von Werder Bremen gegen den HSV vor vier Jahren. Im Schnitt sind rund um ei^n Werder-Heimspiel deutlich weniger als 400 Polizisten im Einsatz. Bei dem Spiel am 19. April 2015 waren es hingegen 950 Beamte aus vier Bundesländern. Bremen musste nach eigenen Angaben rund 200.000 Euro an die beteiligten Länder überweisen und für Übernachtungskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro aufkommen. Zudem fielen rund 210.000 Euro Mehrkosten bei der Polizei Bremen an.
Was bisher geschah
Der Streit begann 2015, als Bremen der DFL einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro zuschickte. Der Betrag stellte einen Teil der Kosten des Polizeieinsatzes rund um die Bundesliga-Partie zwischen Werder und dem HSV dar. Seitdem schickte das Bundesland auf Grundlage des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes immer wieder Gebührenbescheide. Laut DFL geht es inzwischen um sieben Werder-Spiele: vier gegen den HSV sowie je eines gegen Borussia Mönchengladbach, Hannover 96 und Eintracht Frankfurt. Insgesamt geht es um rund 2,3 Millionen Euro. Vor Gericht wird aber nur exemplarisch über den ersten Gebührenbescheid entschieden.
Gegen den hat die DFL 2016 geklagt – und 2017 Recht bekommen. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen hob das Oberverwaltungsgericht Anfang 2018 auf. Jetzt geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz. Nach einem Urteil könnte nur noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Diese Option hat die DFL bereits erwogen.
Die Beteiligten
Die DFL ist der Zusammenschluss der Clubs aus den ersten beiden Ligen und unter anderem für Organisation und Vermarktung des deutschen Profi-Fußballs zuständig. Beteiligt sind also auch die 36 Bundesliga-Clubs. Die DFL sieht sich ohnehin als falschen Adressaten, Veranstalter seien schließlich die Heimvereine. Werder Bremen etwa hat in seiner Bilanz eine Rückstellung von einer Million Euro gebildet, um gegen etwaige Forderungen gewappnet zu sein. Entsprechend gab es auch von den Vertretern der Proficlubs Kritik an den Gebührenbescheiden.
Nach Berechnungen der Wochenzeitung "Die Zeit" direkt nach dem zweiten Urteil beliefen sich die Kosten für die Einsätze von Polizisten bei Fußballspielen der ersten drei Ligen in der Saison 2016/17 auf mindestens 68 Millionen Euro. DFL-Chef Rauball spricht von einem "erheblichen zweistelligen Millionenbetrag jährlich", der auf die Clubs zukommen würde. Für kleine Clubs könnte eine Entscheidung zugunsten Bremens erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bedeuten.
Auf der anderen Seite steht das Land Bremen, das einen Teil der Kosten, die bei Risikospielen entstehen, erstattet haben will. Auch andere Bundesländer unterstützen diese Forderung, beispielsweise Rheinland-Pfalz, das einen "gerechten finanziellen Ausgleich“ seitens der DFL verlangt. Allerdings ist Bremen bisher das einzige Land, das Gebührenbescheide verschickt.
Die Argumente
Für die DFL ist klar: Für die öffentliche Sicherheit ist der Staat zuständig. DFL-Chef Reinhard Rauball hält das Bremer Gesetz, auf dem die Bescheide fußen, sogar für verfassungswidrig. Für die Sicherheit im Stadion müsse der jeweilige Heimclub sorgen. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit aber sei eine Kernaufgabe des Staates.
Bremens Innensenator Mäurer sagte hingegen, dass es "nicht angehen kann, dass die DFL von einem Rekordergebnis zum anderen jagt und für die Saison 2017/2018 einen Gesamterlös von 4,42 Milliarden Euro präsentiert und der Steuerzahler dann aber allein für die Sicherheitskosten aufkommen soll".
Wir halten das Bremer Gesetz für verfassungswidrig – und die bislang ergangenen Gebührenbescheide für rechtswidrig.
DFL-Präsident Reinhard Rauball
Rückendeckung bekommt Mäurer aus der Bevölkerung: Einer repräsentative Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag des WDR zufolge wollen 90 Prozent der Befragten, dass sich die DFL an den Polizeikosten beteiligt. Die Gewerkschaft der Polizei ist übrigens gegen Bremens Forderungen. Zuständig für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sei die Polizei.
Die offenen Fragen
Das Urteil könnte weitgreifende Folgen haben – nicht nur für den Fußball. "Es ist schon ein grundsätzliches Rechtsproblem: Worauf hat eine Gesellschaft im privaten Bereich Anspruch, wofür kann sie umgekehrt aber auch in Anspruch genommen werden? Und wie ist das vereinbar mit dem Gewaltmonopol des Staates?", sagte DFL-Präsident Rauball im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung". Auch andere Veranstalter könnten für Polizeikosten verantwortlich gemacht werden, beispielsweise bei Volksfesten oder Konzerten.
Ein weiteres Problem: Der Begriff "Hochrisikospiel" ist nicht legal definiert. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zufolge obliegt die Einstufung der Spiele "dem jeweiligen Heimverein nach Anhörung der Sicherheitsbehörden". Die Clubs folgen dabei der vom DFB erlassenen "Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen“.
Die Polizei hingegen beurteilt die Kriterien nach eigenen Maßstäben – und ist am Ende dafür verantwortlich, mit welchen polizeilichen Maßnahmen und Kräften operiert wird. Damit ist die Innenbehörde dafür zuständig, ob ein Spiel in die rechtlich nicht definierte Kategorie "Hochrisikospiel" fällt und einen sechstelligen Gebührenbescheid nach sich zieht – den sie dann selbst verschickt. Die DFL kritisierte bereits, dass in Bremen überdurchschnittlich viele Polizisten eingesetzt werden, besonders im direkten Vergleich der Nordderbys in Hamburg und Bremen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 26. März 2019, 19:30 Uhr