Hausbesuchs-Verbot für Bremer Friseure gilt ab Montag
- Senat und Bürgerschaft stimmen Verbot von Hausbesuchen zu
- Gesundheitsressort hatte Vorlage erarbeitet
- Bremer Gesetzeslücke wird damit geschlossen

Der Bremer Senat hat das Schlupfloch für Friseur-Hausbesuche in der Bremer Corona-Verordnung geschlossen. Wie der Sprecher der Bremer Gesundheitsbehörde, Lukas Fuhrmann, auf Anfrage von buten un binnen mitteilt, wurde die Änderung der Verordnung schon am Mittwoch formuliert und der Senatsbeschluss heute Vormittag gefasst. Die Bürgerschaft stimmte anschließend für das Verbot der "körpernahen Dienstleistungen im Hausbesuch".
Das bedeutet: Auch mobile Diensleistungen wie etwa Maniküren, Kosmetikbehandlungen, Tätowierungen und Massagen sind dann ausdrücklich verboten. Ausnahmen gibt es nur für medizinisch notwendige Behandlungen. Auch Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz sind verboten.
Die Bürgerschaft erlässt damit die mittlerweile sechste Änderungsverordnung zur geltenden Corona-Verordnung vom 15. Dezember. Ab Montag, dem 1. Februar, tritt die neue Regelung in Kraft.
Info zu Friseur-Hausbesuchen sorgte für Wirbel
Am Mittwoch hatte die Nachricht, dass Friseure ihre Kunden gemäß der aktuellen Bremer Corona-Verordnung zu Hause besuchen dürfen, für Aufregung gesorgt. Das Bremer Gesundheitsressort hatte daraufhin mitgeteilt, dass man diese Gesetzeslücke umgehend schließen werde.
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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 27. Januar 2021, 19.30 Uhr