In diesen 5 Schritten könnte Bremen die Corona-Regeln lockern
Beim Corona-Gipfel wird es auch um einen Stufenplan für Öffnungen gehen. Ein entsprechender Entwurf regelt, wie diese in Abhängigkeit von der Inzidenz aussehen könnten.

Am Nachmittag besprechen die Länderchefinnen und -chefs mit Kanzlerin Angela Merkel das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Ein Entwurf für diese Gespräche, der buten un binnen vorliegt und auf Mittwochmorgen datiert ist, sieht eine Öffnung in fünf Schritten vor. Diese neuen Regelungen sollen je nach Inzidenzwert regional ausgesprochen werden.
1 Erster Öffnungsschritt
Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 8. März wieder erweiterte private Zusammenkünfte erlaubt werden. Demnach sollen sich wieder zwei Haushalte treffen dürfen – mit maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt. Bislang waren lediglich Treffen mit einer weiteren Person erlaubt.
2 Zweiter Öffnungsschritt

In diesem Schritt sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte in allen Bundesländern einheitlich als Einzelhandel des täglichen Bedarf gewertet werden. Somit dürften sie mit Hygienekonzepten für eine begrenzte Anzahl an Kunden wieder öffnen. Außerdem sollen bislang noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen können. Allerdings nur mit Hygienekonzepten und nur für Kunden mit tagesaktuellen – negativen – Ergebnissen von Schnell- oder Selbsttests.
3 Dritter Öffnungsschritt
Erreicht ein Land oder eine Region eine stabile Inzidenz von weniger als 35, können weitere Öffnungen vorgenommen werden. Hierzu zählen kontaktfreier Sport an der frischen Luft mit bis zu zehn Personen oder die Öffnung von Museen oder Galerien.
Der aktuelle Entwurf sieht außerdem vor, im dritten Schritt Teile des Einzelhandels zu öffnen. Wie viele Kunden in ein Geschäft dürfen, soll von der Quadratmeteranzahl des Ladens abhängen. Städte wie Bremen und Bremerhaven sollten sich bei der Öffnung mit den umgrenzenden Regionen absprechen, "um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden", wie es in den Plänen heißt.
Liegt eine Region bei einem stabilen oder sinkenden Inzidenzwert von 35 bis 100, gelten schärfere Regeln: Im Einzelhandel wären laut der Pläne nur "Terminshopping" und "Click and collect" möglich. Für Museumsbesuche wäre ebenfalls eine Terminvereinbarung nötig.
4 Vierter Öffnungsschritt

Hat sich die Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt nicht wieder gesteigert, sieht der Plan weitere Lockerungen vor. Liegt der Wert 14 Tage nach Inkrafttreten des dritten Schritts weiterhin unter 35, dürften dem Plan zufolge wieder die Außengastronomie und Kulturstätten wie Kinos, Theater und Konzerthäuser öffnen. Außerdem wären kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich wieder erlaubt.
Liegt die Inzidenz 14 Tage nach Inkrafttreten des dritten Schritts stabil oder sinkend zwischen 35 und 100, könnten etwas striktere Öffnungen möglich sein. Die Außengastronomie könnte laut der Pläne mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung öffnen. Menschen aus mehreren Hausständen dürften nur zusammenkommen, wenn sie ein tagesaktuelles, negatives Schnell- oder Selbsttestergebnis vorweisen können. Auch Theater- oder Kinobesuche, kontaktfreier Sport in Innenräumen und Kontaktsport an der frischen Luft wären nur mit tagesaktuellem Testnachweis erlaubt.
5 Fünfter Öffnungsschritt
Der letzte im Entwurf thematisierte Schritt soll nach weiteren 14 Tagen eintreten. Liegt die Inzidenz zwei Wochen später weiterhin stabil unter 35, wären Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich wieder erlaubt. Auch kontaktreicher Sport in Innenräumen wäre für Teilnehmer mit tagesaktuellen, negativen Testergebnissen möglich.
Bei einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von 35 bis 100 – 14 Tage nach Beginn des vierten Öffnungsschritts – dürfte dem Entwurf zufolge der Einzelhandel für eine begrenzte Anzahl an Kunden öffnen. Außerdem wären kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport an der frischen Luft auch ohne ein aktuelles Testergebnis möglich.
6 Die "Notbremse"
All diese möglichen Lockerungen sind abhängig von einer "Notbremse", heißt es im Entwurf. Diese soll gezogen werden, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Ist dies der Fall, sollen wieder die Regelungen gelten, die bis zum 7. März gegolten haben. Private Zusammenkünfte sind dann nur noch mit dem eigenen Haushalt und maximal einer weiteren Person erlaubt.
Bei den fünf Öffnungsschritten handelt es sich bislang um noch nicht beschlossene Pläne. Bund und Länder sprechen heute über den Entwurf. Ein weiterer zentraler Punkt soll eine überarbeitete Test-Strategie sein: Unter anderem sollen alle Bürger einen kostenlosen Schnelltest pro Woche im Testzentrum oder bei niedergelassenen Ärzten erhalten.
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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 3. März 2021, 19:30 Uhr