Diese neuen Corona-Regeln gelten ab dem 1. Dezember in Bremen
Weniger Kontakte, aber weiterhin Glühwein: Am Freitag hatte der Bremer Senat neue Maßnahmen beschlossen. Eine Regel wurde noch überraschend geändert.
Auch der Dezember steht im Zeichen des Lockdown-Light. Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen haben Bund und Länder am Mittwoch noch einmal neue Corona-Regeln vereinbart. Ziel soll es sein, die Infektionszahlen weiter zu senken und die Situation bis Weihnachten zu entspannen. Bereits am Freitag hatte der Bremer Senat beschlossen, die Maßnahmen aus der Bund-Länder-Konferenz umzusetzen und um weitere Regeln ergänzt. Diese Regeln gelten ab dem heutigen Dienstag in Bremen:
1 "Lockdown-Light" wird verlängert
Formell gilt der aktuelle Lockdown-Light erst einmal bis zum 20. Dezember. Gemeint sind damit die Schließung der Gastronomie und der Freizeiteinrichtungen. Auch die Novemberhilfen für geschlossene Betriebe sollen in den Dezember und möglicherweise darüber hinaus verlängert werden.
2 Glühwein darf nicht am Stand getrunken werden
Eigentlich wollte der Senat den Verkauf von Glühwein in kleinen Buden ganz verbieten. Am Montag kam dann die Kehrtwende: Glühwein darf jetzt draußen weiter verkauft werden, er darf aber nicht in unmittelbarer Nähe der Verkaufsbude getrunken werden.
3 Verschärfte Kontaktbeschränkungen im Dezember
Bei privaten Zusammenkünften dürfen im Dezember maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren sind davon allerdings ausgenommen.
4 Kleine Ausnahmen für Weihnachten
Für die Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar wird es eine gewisse Lockerung geben: Im engsten Familien- und Freundeskreis sind dann Treffen bis maximal zehn Personen erlaubt. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
5 Silvester
Feuerwerk wird in Bremen auf belebten Plätzen verboten. Größere Menschenansammlungen sollen unbedingt vermieden werden. Im privaten Bereich gibt es die Empfehlung, auf Feuerwerk zu verzichten. Wo in Bremen genau das Böllern verboten werden soll, ist aktuell noch nicht klar.
6 Quarantäne
Die Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie I kann auf zehn Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. Ansonsten gilt die bisherige 14-Tage-Frist. Für Schulen gilt: Tritt ein Corona-Fall auf, müssen alle, die sich mit der infizierten Person in einem Raum aufgehalten haben, für zehn Tage in Quarantäne – die nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.
7 Corona-Hotspots
Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, müssen künftig ganz besondere Anstrengungen unternehmen, um die Fallzahlen zu drücken, dazu zählt unter anderem der Wechselunterricht in Schulen. In Bremen liegt der 7-Tage-Inzidenzwert aktuell (Stand: 30. November) bei 125,1.
8 Schule
In Bremer Schulen gilt weiterhin eine Maskenpflicht im Unterricht ab der siebten Klasse.
9 Handel
In Geschäften mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche muss jeder Kunde rechnerisch mindestens zehn Quadratmeter Platz haben. Für die Flächen, die 800 Quadratmeter überschreiten, müssen pro Kunde mindestens 20 Quadratmeter bereitstehen.
10 Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet: Sie gilt nun nicht nur in Geschäften, sondern auch auf deren Außenbereichen – beispielsweise Parkplätzen. Außerdem müssen in "Arbeits- und Betriebsstätten und innerhalb von Gebäuden und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes" auf Verkehrsflächen Masken getragen werden. Gemeint sind: Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Flure und Aufzüge sowie Sanitärbereiche und Warteräume.
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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 1. Dezember 2020, 19:30 Uhr