Anklage fordert erneut Schuldspruch gegen Bremer Pastor Latzel

Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Bremen hat die Staatsanwaltschaft am Montag erneut einen Schuldspruch gegen Pastor Olaf Latzel gefordert. Die Verteidiger des evangelischen Geistlichen plädierten dagegen auf Freispruch. Der konservative Theologe hatte 2019 bei einem Eheseminar abwertende Äußerungen über Homosexuelle und Gendertheorien gemacht, die das Amtsgericht 2020 als Volksverhetzung einstufte. Die damalige Richterin verurteilte Latzel deswegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro. Dagegen hatte Latzel Berufung eingelegt.

Streit um Gutachterin

Zum Auftakt des heutigen Prozesstages hatte das Landgericht die liberale Bochumer Theologieprofessorin Isolde Karle wegen Befangenheit als Expertin vom Prozess ausgeschlossen. Ihre gegen Latzel gerichteten Aussagen durften nicht verwendet werden. Die Richter gaben damit einem Antrag der Verteidigung statt. Diese hatte der Sachverständigen vorgeworfen parteiisch zu sein.

Gegensätzliche Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

In seinem Schlusswort betonte Latzel: "Ich wollte niemanden und werde niemanden als Mensch diskreditieren." . Die Staatsanwaltschaft hielt ihm dagegen seine Äußerungen vor wie: "Überall laufen diese Verbrecher rum vom CSD (Christopher Street Day)". Damit werde zu Hass aufgestachelt und "unmittelbar in die Menschenwürde einzelner Menschen eingegriffen".

Die Verteidigung argumentierte, dass Latzels theologische Einstellung zu Homosexualität bibelkonform sei. Die Äußerungen seien erst ein halbes Jahr später im Internet öffentlich gemacht worden und nach Bekanntwerden von Kritik auch sofort wieder zurückgezogen worden. Ein Urteil des Landgerichts ist für kommenden Freitag (20.5.) angesetzt.

Bremer Landgericht: Theologische Gutachter beurteilen Latzels Aussagen

Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 16. Mai 2022, 16 Uhr