Infografik

Trotz Zuschüssen: Das müssen Bremer für die Pflege im Heim zahlen

Eine Altenpflegerin kümmert sich um eine ältere Dame.
Die stationäre Pflege kommt Pflegebedürftige viel zu teuer zu stehen, sagen die Ersatzkassen. Das hänge auch mit steigenden Personalkosten in den Heimen zusammen. Bild: Imago | Shotshop

Bremer müssen für die Pflege im Heim durchschnittlich einen Eigenanteil von fast 2.200 Euro aufbringen, zumindest im ersten Jahr. Die Ersatzkassen fordern Entlastung vom Land.

Pflegebedürftigkeit bleibt ein Armutsrisiko – das sagt der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Der Grund: Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen aus eigener Tasche zahlen müssen, seien trotz einer Gesetzesnovelle noch immer viel zu hoch. Zu diesem Ergebnis kommt der VDEK nach einer bundesweiten Auswertung der Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Pflegeeinrichtungen des Verbands für die Zeit vom 1. Januar bis zum 1. Juli dieses Jahres. Im Land Bremen liegen die durchschnittlichen Eigenanteile der Heimbewohner demnach zufolge leicht unter dem Bundesdurchschnitt.

Zum Hintergrund: Seit Beginn des Jahres müssen sich Pflegekassen mit einem Leistungszuschlag an den Pflegekosten der Heimbewohner beteiligen – dieser Zuschlag ist danach gestaffelt, wie lange die Menschen im Pflegeheim sind. Das bringe nur bei längeren Heimaufenthalten eine spürbare Entlastung für die Betroffenen, kritisiert der VDEK.

So hoch sind die Zuschläge

Konkret übernehmen die Pflegekassen bei Heimaufenthalten von bis zu zwölf Monaten fünf Prozent des sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE), bei Heimaufenthalten von mehr als zwölf Monaten 25 Prozent des EEE, bei Aufenthalten von mehr als 24 Monaten 45 Prozent des EEE und bei Aufenthalten von mehr als 36 Monaten 70 Prozent des EEE.

Zur Orientierung: Im Land Bremen liegt der durchschnittliche EEE den weiteren Angaben zufolge derzeit bei 840 Euro, ein Zuschlag von fünf Prozent entspricht also 42 Euro, ein Zuschlag von 45 Prozent 378 Euro.

Eigenanteil an Heimpflege nach Bundesländern ohne Zuschüsse

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Kaum Entlastung bei kurzem Heimaufenthalt

Der VDEK bemängelt, dass der Entlastungseffekt durch den Zuschuss der Pflegekassen aufgrund der insgesamt steigenden Kosten in der Pflege bei kurzer Aufenthaltsdauer im Pflegeheim weitgehend verpufft. So mussten laut VDEK Pflegebedürftige mit einem Heim-Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten und einem Zuschlag von 5 Prozent am 1. Januar 2022 in Bremen einen durchschnittlichen Eigenteil von 2.115 Euro (Bund: 2.133 Euro) bezahlen. Am 1. Juli 2022 lag dieser bereits bei 2.178 Euro (Bund: 2.200 Euro) – trotz der Zuschüsse aus der Pflegekasse.

Ohne die Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen am 1. Januar 2022 in Bremen einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.154 Euro (Bund: 2.179 Euro) bezahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert in Bremen bei 2.220 Euro (Bund: 2.248 Euro) monatlich.

Eigenanteil an Heimpflege nach Aufenthaltsdauer

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VDEK sieht Länder in der Pflicht

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des VDEK, sagt: "Die Entlastung bei den Eigenanteilen ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch." Gründe für die Kostensteigerungen in den Pflegeheimen seien die gestiegenen Löhne für das Personal sowie steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Der gesetzliche Zuschlag aus den Pflegekassen berechne sich hingegen nur aufgrund pflegebedingter Aufwendungen und berücksichtige nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Die Investitionskosten, die die Heimbewohner zahlen, zu denen etwa auch die Kaltmiete zählt, betragen in Bremen derzeit durchschnittlich 537 Euro monatlich. Im Bundesdurchschnitt liegen sie bei 469 Euro pro Monat. Der VDEK sieht die Bundesländer in der Pflicht, die Investitionskosten zu übernehmen, um so Pflegebedürftige nachhaltig zu entlasten.

Aufenthaltsdauer in Pflegeheimen

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Bild: dpa | Bernd von Jutrczenka
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