Auf diese 5 Dinge sollten Bremer beim Medienkonsum ihrer Kinder achten

Wie Bremer Schüler lernen, Fake-News zu entlarven

Bild: dpa | Zoonar/Ilja Enger-Tsizikov

Digitale Medien haben viele Kinderzimmer längst erobert. Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt, wie man App-Abzocken verhindert und wie viel Zeit Kinder am Handy verbringen sollten.

Egal ob Smartphone, Tablet oder Gaming-Konsole – digitale Medien gehören für Kinder und Jugendliche zum Alltag. Das stellt viele Eltern vor Herausforderung. Hier ein paar Tipps von der Verbraucherzentrale Bremen.

1 Stellen Sie Regeln zur Nutzungsdauer auf

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt, dass Kinder unter drei Jahren keine Bildschirmmedien wie Handys oder Tablets nutzen sollten. Jungen und Mädchen von drei bis sechs Jahre können laut Empfehlung Smartphone und Spielekonsole bis zu 30 Minuten pro Tag nutzen. Einen Zeitraum von 30 bis 60 Minuten wird für Kinder von sechs bis zehn Jahren vorgeschlagen.

Stellen Sie mit Ihren Kindern gemeinsam Regeln auf, planen Sie aber auch Ausnahmen ein, damit auch zum Beispiel ein Kinobesuch möglich ist. "Umgekehrt sollte es auch immer wieder medienfreie Tage geben“, sagt Katja Nonnenkamp-Klüting von der Verbraucherzentrale Bremen. Eltern und Kinder können eine Vereinbarung zum Beispiel auf www.mediennutzungsvertrag.de festhalten.

2 Behalten Sie im Blick, was Ihre Kinder sich auf dem Smartphone ansehen und welche Spiele sie auf Konsolen spielen

Digitale Medien haben im Alltag von Kindern und Jugendlichen bereits einen hohen Stellenwert. Nehmen Sie Teil an den Aktivitäten Ihres Nachwuchs und lassen sich erzählen, wofür sich Ihre Kinder interessieren und was sie sich im Internet ansehen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt Nonnenkamp-Klüting auch, die Beschäftigung mit Spiele-Apps und Games am PC oder Konsolen im Blick zu haben. "Selbst kostenlose Apps können durch sogenannte In-App-Käufe zur Abzocke werden." Bei In-Game- oder In-App-Käufen werden die Benutzer regelmäßig dazu animiert, weitere Funktionen oder Ausrütungsgegenstände für das Spiel kostenpflichtig freizuschalten.

Eine Frau schaut gemeinsam mit einem Kind etwas auf dem Smartphone an
Interessieren Sie sich für die digitalen Aktivitäten Ihrer Kinder. Bild: dpa/Janine Schmitz

Das sei für Kinder sehr verlockend und zudem ziemlich einfach, wenn Eltern Zahlungsmittel auf dem heimischen Tablet oder Handy hinterlegt haben. Hilfreich sei eine Drittanbietersperre. "Die verhindert, dass ungewollte Käufe über die monatliche Handyrechnung abgewickelt werden können", so Katja Nonnenkamp-Klüting

3 Achten Sie auf kind- und jugendgerechte Inhalte

Boulevard-Magazine und Nachrichtensendungen sind nicht für die Jüngsten gemacht und nicht geeignet. Dafür gibt es spezielle Kindernachrichten wie "Logo" vom ZDF, die WDR-Produktion "Die Sendung mit der Maus" oder das Kinderradio "Zebra Vier" von Radio Bremen. Diese Formate sind in für Jungen und Mädchen verständlicher Sprache aufbereitet und vermeiden Bilder, die für die Kleinen ungeeignet sind.

Die Maus unter einem Globus
"Die Sendung mit der Maus" wird seit 1971 ausgestrahlt. Bild: WDR

Nonnenkamp-Klüting empfiehlt zudem auf Google und Youtube zu verzichten, da die Suchergebnisse und Anzeigen häufig nicht jugendfrei seien. Eine Alternative sei zum Beispiel www.blinde-kuh.de. Wenn es um Filme und Spiele gehe, empfiehlt sie eine Orientierung an den Siegeln der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft – kurz FSK.

4 Endgeräte sollten zum Kind passen

Ab wann ist ein eigenes Smartphone sinnvoll? Die Frage sorgt bei vielen Familien für Diskussionen am Abendbrottisch. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Wichtig bei der Entscheidung ist, zu bedenken, dass vereinbarte Medienzeiten eingehalten werden. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt eher Prepaid- als Vertragshandy. "Bei teuren Geräten lohnt sich eine Versicherung, die Schäden wie Diebstahl oder Defekte abdeckt. Grundsätzlich sollte es ein günstiges, eventuell gebrauchtes Gerät sein", sagt sie. Zudem gäbe es zahlreiche Programme, die den Smartphone- und Tabletgebrauch einschränken. "So dass bestimmte Apps auch nur eine bestimmte Zeit laufen. Auch Zeiten lassen sich einstellen", sagt Nonnenkamp-Klüting.

5 Sprechen Sie über Gefahren im Netz

Sensibilisieren Sie Ihre Kinder dafür, dass ihre Daten wertvoll sind und sie beispielsweise keine Fotos oder Videos von sich auf Plattformen wie Tiktok, Instagram oder facebook hochladen. Auch eine altersgerechte Auseinandersetzung mit den Themen Fake News und Werbung sind wichtig. Erklären Sie, woran man sie erkennen kann und worauf sie abzielt. "Für Kinder sind Werbeanzeigen besonders verführerisch, gesetzlich gibt es da jedoch einiges zu beachten", sagt Nonnenkamp-Klüting.

Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Hat Junior also etwas im Internet gekauft, lassen sich diese Beträge zurückbuchen, erklärt sie. Grundsätzlich gilt für Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche bis 18 Jahren, dass sie ohne Zustimmung der Eltern lediglich im Rahmen der freien Verwendung des Taschengeldes etwas kaufen können. Ohne die Einwilligung der Eltern ist das nur möglich, wenn die Ware sofort vom Taschengeld bezahlt werden kann.

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 14. Juni 2022, 19:30 Uhr