Bundesverfassungsgericht bestätigt Masern-Impfpflicht

  • Bundesverfassungsgericht bestätigt Masern-Impfpflicht.
  • Mehrere Eltern hatten Beschwerde eingereicht.
  • Seit zwei Jahren kein Masernfall in Bremen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Wie das Gericht in Karlsruhe bekanntgab, lehnte es die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kitakinder als unbegründet ab. Bereits im Mai 2020 hatte es die Impfpflicht in einem vorgeschalteten Eilverfahren vorläufig bestätigt.

Die Impfpflicht gegen Masern wurde im März 2020 eingeführt, um den allgemeinen Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Kitabesuch seither nur mit Impf- oder Immunitätsnachweis möglich.

Eltern sehen Impfpflicht als unverhältnismäßigen Eingriff an

Zwei Elternpaare hatten dagegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sehen in der Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die Masern-Impfpflicht gilt auch für Beschäftigte in Kitas, zudem greift sie grundsätzlich ebenso an Schulen. Ein Ausschluss von ungeimpften Kindern ist dort wegen der gesetzlichen Schulpflicht aber nicht möglich.

Eine allgemeine Masern-Impfquote wie bei Corona gibt es in Bremen nicht. Im Bundesland sind laut Daten des Robert-Koch-Instituts 71 Prozent der Kinder bis zwei Jahre doppelt gegen Masern geimpft. Bei Schülern ist die Quote höher. 93 Prozent der Kinder (Alter vier bis sieben Jahre) haben bei der Schuleingangsuntersuchung eine Masern-Impfung.

Nach Angaben des Gesundheitsressorts gibt es Beschäftigte in Kitas und Schulen, die keinen Impfnachweis vorlegen könnten. Wie viele das sind, lässt das Ressort offen. In Bremen hat es jedenfalls in den vergangenen zwei Jahren keinen einzigen Masernfall gegeben.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 18. August 2022, 6 Uhr