Prozess um umstrittenen Bremer Pastor: Gutachterin ausgeschlossen

  • Landgericht schließt Gutachterin vom Prozess aus.
  • Verteidigung des Bremer Pastors hatte ihr Befangenheit vorgeworfen.
  • Ihre gegen Latzel gerichteten Aussagen dürfen nicht in den Prozess einfließen.

Im Berufungsverfahren gegen den wegen homosexuellenfeindlicher Volksverhetzung verurteilten Pastor Olaf Latzel hat das Landgericht Bremen eine Gutachterin aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die Richter gaben damit einem Befangenheitsantrag der Verteidigung statt. Die Aussagen der liberalen Bochumer Theologieprofessorin Isolde Karle spielen somit im Prozess keine Rolle mehr, entschied die Kammer am Montag. Die Verteidigung hatte der Sachverständigen vorgeworfen, parteiisch zu sein. Karle habe ihren theologischen Gutachterauftrag mit Aussagen zu Rechtsfragen überschritten und Latzel vorverurteilt.

Karle und der konservative Wiener Bibelwissenschaftler Ludger Schwienhorst-Schönberger waren vom Gericht bestellt worden, um sich zu der Frage zu äußern, ob die Worte Latzels eine theologische Berechtigung haben oder ob es sich um eine persönliche Meinung handelt. Im Oktober 2019 hatte er in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine "Degenerationsform von Gesellschaft".

Gegensätzliche Bewertungen der Gutachter


Karle hatte Latzel belastet und gesagt, im christlichen Glauben gebe es keine Grundlage, Homosexualität zu verachten. Sie sagte außerdem, er habe sich öffentlich in schwer diffamierender Weise geäußert und damit viele Menschen verstört und verletzt. Der zweite Sachverständige Schwienhorst-Schönberger hingegen hatte den Angeklagten entlastet und erklärt, seine Aussagen hätten "eine gute biblische Grundlage".

Die Verhandlung wurde am Montag mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgeführt. Die Verteidigung will dabei auf Freispruch plädieren. Das Votum der Staatsanwaltschaft ist noch offen. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

In erster Instanz hatte das Bremer Amtsgericht den Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro. Damit wäre der Theologe nicht vorbestraft. Das Urteil darf in der Berufung nicht härter ausfallen.

Bremer Landgericht: Theologische Gutachter beurteilen Latzels Aussagen

Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 16. Mai 2022, 7 Uhr