So völlig unterschiedlich bewerten 2 Gutachter den Bremer Latzel-Fall

Wie sind die Äußerungen des Pastors zu Homosexualität theologisch zu bewerten? Abweichender hätten die Expertisen zweier Gutachter im Landgericht kaum ausfallen können.

Wo verlaufen die Grenzen zwischen Volksverhetzung und Verkündigung? Wo liegen die Pflichten eines Pastors? Ist Homosexualität Sünde? Komplexe Fragen, die viele Theologen beschäftigen. Im Volksverhetzungs-Prozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel sind vor dem Landgericht Bremen gegensätzliche theologische Ansichten aufeinander geprallt.

Im Mittelpunkt standen dabei biblische Auslegungen, Fragen des Umgangs mit Homosexualität und der Gendertheorie sowie abwertende Äußerungen des Geistlichen zu beiden Themen. Dafür war Latzel am 25. November 2020 vom Amtsgericht Bremen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, gegen die er Berufung eingelegt hatte. Die Äußerungen des Pastors sind nach Darstellung des katholischen Alttestamentlers Ludger Schwienhorst-Schönberger im Grundsatz von der Bibel gedeckt. Die Irritationen über die zugespitzte und scharfe Wortwahl des Geistlichen seien verständlich, die Schriften in der Bibel aber eindeutig. Sie stuften gelebte Homosexualität als Sünde ein. Allerdings sei Homosexualität in der Bibel nur ein Randthema.

Gutachter aus Wien sieht keine Anstachelung zum Hass

Latzel vertrete konservative Positionen, sagte Schwienhorst-Schönberger, der an der Universität Wien lehrt. Diese stellten aber keinen privaten abwegigen Sonderweg dar, sondern seien auch in theologischen Kreisen, bei Wissenschaftlern und der katholischen Kirche zu finden. Im Mainstream der liberalen, modernen und säkularen Gesellschaft seien solche Positionen aber nicht akzeptabel und plausibel. Er könne aber in den Äußerungen keinen Aufruf zum Handeln gegen Homosexuelle sehen und auch keine Anstachelung zum Hass.

Dieser Auffassung widersprach später die als Gutachterin geladene evangelische Theologin und Professorin der Universität Bochum, Isolde Karle. Es sei weitgehend Konsens in der evangelischen Wissenschaft, dass Homosexualität keine Sünde sei.

Heute wissen wir, dass sie nicht widernatürlich und Teil der Schöpfung ist.

Isolde Karle, Gutachterin und Theologin

Die Gutachterin kritisierte Latzel direkt und warf ihm persönlich vor, mit seinen Äußerungen auf unverantwortliche Weise Vertrauen zerstört und Hass verbreitet zu haben und den Aufgaben eines Pfarrers nicht gerecht geworden zu sein.

Latzel, der seit Ende 2007 Pastor der St. Martini-Gemeinde in Bremen ist, hatte am 19. Oktober 2019 im ersten Teil des rund zweistündigen Seminars vor 30 Ehepaaren der Gemeinde unter anderem von "Genderdreck", Verbrechern und einer "Homo-Lobby" gesprochen, die teuflisch sei. Das Seminar war im März 2020 kurzzeitig und nach Worten Latzels "versehentlich" als Audiodatei auf Youtube eingestellt worden. Das Amtsgericht Bremen verurteilte ihn im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro.

Latzel-Verteidiger halten Bochumer Gutachterin für befangen

Die beiden Verteidiger Latzels befragten die Sachverständige Karle intensiv zu ihrem Gutachten. Dabei stellten sie auch die Qualität des Gutachtens in Frage und bemängelten unter anderem mehrere fehlende Quellenangaben. Die Verteidigung lehnte die Gutachterin am Ende des Prozesstages wegen des Eindrucks der Parteilichkeit ab und stellte einen Befangenheitsantrag gegen sie. Sie habe ihre gutachterlichen Kompetenzen überschritten und missachtet und eine einseitige Haltung zulasten des Angeklagten angenommen.

Latzel war in den vergangenen Jahren schon einmal durch seine scharfe Wortwahl aufgefallen. 2015 hatte er das islamische Zuckerfest als Blödsinn, den Papst-Segen "Urbi et Orbi" als ganz großen Mist und Buddha als fetten, alten Herrn bezeichnet. Am Montag sollen in dem Verfahren die Plädoyers gehalten werden. Für Freitag kommende Woche ist eine Urteilsverkündung vorgesehen.

Bremer Landgericht: Theologische Gutachter beurteilen Latzels Aussagen

Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 13. Mai 2022, 16 Uhr