In diesen Bremer Geschäften gilt ab Samstag keine Maskenpflicht mehr

Zwei Frauen kaufen im Supermarkt ein.
In Bremer Supermärkten fällt die Maskenpflicht ab Montag weg. Bild: Imago | MASKOT

Mit den anstehenden Corona-Lockerungen entfällt auch die Maskenpflicht im Einzelhandel. Die Unternehmen könnten trotzdem eine Maskenpflicht umsetzen, tun dies aber nicht.

Mehrere Handelsketten und Lebensmittelgeschäfte haben angekündigt, dass Kundinnen und Kunden ab Samstag* keine Maske mehr tragen müssen – auch in Bremen. Darunter sind zum Beispiel Rewe, Edeka, Ikea, H&M und die Buchhandelskette Thalia.

Aldi Nord hat hingegen noch keine finale Entscheidung getroffen, teilte das Unternehmen auf Anfrage von buten un binnen mit. Man werde Kundinnen und Kunden aber mit entsprechenden Postern in den Filialen weiterhin empfehlen, eine Maske zu tragen.

Hygienemaßnahmen sollen teilweise bleiben

Die Kinokette Cinemaxx hebt ebenfalls die Maskenpflicht in Bremen auf und lässt Gäste ab dem 3. April selbst entscheiden, ob sie eine Maske tragen möchten, so das Unternehmen. Cinemaxx wolle aber die intensivierten Lüftungskonzepte und weitere Schutzmaßnahmen wie Abstandsmarkierungen auf dem Boden beibehalten.

Auch die MediamarktSaturn Retail Gruppe, zu der unter anderem die Saturn-Filiale in der Bremer Innenstadt gehört, werde ohne politische Vorgaben nicht auf eine Maskenpflicht bei Kundinnen und Kunden bestehen. Neben mittlerweile gängigen Hygienemaßnahmen wie Desinfektionsspendern, die beibehalten werden sollen, würden aber die "Mitarbeitenden selbstverständlich weiterhin medizinische Masken tragen, um sich selbst und andere zu schützen", so eine Unternehmenssprecherin.

Karl Lauterbach wünscht sich Maskenpflicht im Hausrecht

Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, aufgenommen im Rahmen einer Pressekonferenz zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plädiert für eine Maskenpflicht im Hausrecht. Bild: Imago | photothek/Thomas Trutschel

Nach dem Wegfall vieler Corona-Schutzmaßnahmen könnten die Geschäfte theoretisch weiterhin das Tragen einer Maske vorschreiben – und zwar mithilfe des Hausrechts. Das wünscht sich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Rechtlich sei eine allgemeine Maskenpflicht nicht mehr bundesweit möglich. Er appellierte aber an die Supermarktketten, die Maskenpflicht in der Hausordnung zu verankern.

"Leider hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann", kritisierte eine Sprecherin von Edeka.

Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen.

Edeka-Sprecherin

Zwar werde das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin empfohlen, kontrollieren werde und könne man es aber nicht, sagte die Sprecherin.

Was das Hausrecht erlaubt – und was nicht

Grundsätzlich erlaubt das Hausrecht eine Maskenpflicht. Bestimmte Vorgaben hierzu könnten aber gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Laut diesem dürfe beim "Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen", niemand diskriminiert werden.

Dies gilt aber nur bei "Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität". Persönliche oder politische Einstellungen gegen die Maskenpflicht zählen demnach nicht zum AGG.


*An dieser Stelle hatten wir ursprünglich gemeldet, dass ab Montag keine Maskenpflicht mehr gilt. Das ist nicht korrekt. In Bremen gilt die neue Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen bereits am Samstag und damit fällt auch die Maskenpflicht im Einzelhandel.

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Autor

  • Orestis Skenderis
    Orestis Skenderis Redakteur

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 29. März 2022, 19:30 Uhr