Toter nach Kontrolle: Delmenhorster Familie scheitert mit Klageabsicht

- Fall kommt wohl nicht vor Gericht.
- Oberlandesgericht Oldenburg hat angestrebtes Verfahren verworfen.
- Todesursache des 19-Jährigen bleibt unklar.
Der Fall des nach Polizeigewahrsam verstorbenen 19-jährigen Delmenhorsters ist juristisch wohl ausgeschöpft. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein von Angehörigen des Verstorbenen angestrebtes Klageerzwingungsverfahren als unzulässig verworfen. Das hat das OLG Oldenburg auf Nachfrage bestätigt.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Oldenburg im vergangenen Frühsommer die Ermittlungen gegen am Einsatz beteiligte Polizeikräfte und Rettungssanitäter eingestellt hatte und diese Entscheidung von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg bestätigt wurde, hatten Angehörige des 19-Jährigen über ein Klageerzwingungsverfahren versucht, dass doch Anklage gegen die am Einsatz Beteiligten erhoben wird und es damit zu weiteren Ermittlungen kommt. Mit der jetzigen Entscheidung des OLG ist der Rechtsweg für die Angehörigen vorerst erschöpft.
Todesursache weiter unklar
Vor knapp einem Jahr, am 6. März 2021, war der 19-Jährige in einem Oldenburger Krankenhaus gestorben nachdem er in Gewahrsam der Polizei Delmenhorst kollabiert war. Die Todesursache ist weiterhin unklar.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 5. Juni 2021, 19:30 Uhr