Anwalt von ehemaliger Bremer BAMF-Chefin: Vorwürfe sind Unsinn

Der Anwalt der früheren Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle hat die Vorwürfe gegen seine Mandantin zurückgewiesen. Zahlungen an Anwälte habe es nie gegeben.

Bild: Radio Bremen

Der Anwalt der früheren Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Vorwürfe gegen seine Mandantin in der angeblichen Asyl-Affäre zurückgewiesen. "Das ist Unsinn", sagte der Bremer Rechtsanwalt Erich Joester gegenüber Radio Bremen, NDR und Süddeutscher Zeitung. Er bezog sich dabei unter anderem auf den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen Ulrike B. Die habe es nie gegeben, sagte Joester. Sämtliche Konto-Unterlagen seiner Mandantin seien geprüft worden. Das Ergebnis: "Es gibt keine Zahlungen zwischen ihr und den (beschuldigten) Anwälten."

Joester wies auch den Vorwurf der bandenmäßigen Zusammenarbeit zwischen Ulrike B. und den beschuldigten Anwälten zurück. Diese sollen, so der Vorwurf, in großem Stil Asylbewerber in die Bremer Außenstelle gebracht haben, damit B. deren Anträge positiv bescheidet. "Es gab nie eine Vorzugsbehandlung für die Anwälte", sagte Joester Radio Bremen. Das zeige sich schon dadurch, dass lediglich ein Drittel der strittigen gut 4.500 Fälle in Bremen bearbeitet wurde; der Rest außerhalb der Hansestadt. "Wenn es eine Vorzugsbehandlung gegen hätte, hätten sie doch alle nach Bremen gebracht."

Alle Fälle von außerhalb mit BAMF-Zentrale besprochen

Auch der Verdacht, dass Ulrike B. über Fälle entschieden habe, für die sie nicht zuständig war, ist aus Joesters Sicht nicht haltbar. "Alle Fälle von außerhalb waren mit der Behördenleitung in Nürnberg abgesprochen." Laut Joester handelte es sich dabei um Fälle, in denen die eigentlich zuständigen BAMF-Außenstellen überlastet waren. Dann wurden Flüchtlinge nach Bremen gebracht. Eine Praxis, die auch der Landkreis Cuxhaven bestätigt hat: "Mit Schreiben vom 30.12.2014 teilte uns das BAMF Nürnberg mit, dass durch die besonders hohe Zahl der Asylantragsteller es seit einiger Zeit nicht mehr gelinge, die Antragstellung beim Bundesamt noch während des Aufenthaltes in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchzuführen. Die Landesaufnahmebehörde sei gezwungen, manche Personen zum Teil schon vor Antragstellung zu verteilen. Die für den Zuständigkeitsbereich Landkreis Cuxhaven vorgesehene Außenstelle sei das BAMF Bremen." Aus dem BAMF heißt es: "In 2014/15 wurden die Zuständigkeiten von Außenstellen des Bundesamts für die Ausländerbehörden in Niedersachsen lokal aufgeteilt. Nach aktuellem Kenntnisstand war dies ein Verfahren zur Ressourcensteuerung zu Zeiten hoher Zugangszahlen."

Vier-Augen-Prinzip: Mandantin habe sich dafür stark gemacht

Den von der Innenrevision des BAMF erhobenen Vorwurf, die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, nannte Joester "ein Stück aus dem Tollhaus". Das Vier-Augen-Prinzip wurde von der BAMF-Zentrale erst am 1.9.2017 in Kraft gesetzt. Die von der Innenrevision des BAMF überprüften Fälle beziehen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017.

Wie kann man jemanden vorwerfen, eine Vorschrift missachtet zu haben, wenn es diese Vorschrift noch gar nicht gab?

Erich Joester, Anwalt von Ulrike B., ehemalige Chefin des Bremer BAMF

Das sei "absurd", so der Anwalt, zumal sich für das besagte Vier-Augen-Prinzip ausgerechnet seine Mandantin eingesetzt habe. Die Leiterin der Bremer Außenstelle war nach ihrer Absetzung in einer Projektgruppe zur Konzeptionierung der Qualitätssicherung des BAMF tätig.

Weder das BAMF in Nürnberg noch das Bundesinnenministerium haben auf Anfrage dazu bislang Stellung genommen.

Vorverurteilung meiner Mandantin

 Kritik äußerte Joester an der Medien-Darstellung des Falles und der Behandlung von Ulrike B. durch ihre Vorgesetzten. Der Bremer Rechtsanwalt beklagte eine Vorverurteilung seiner Mandantin. "Das geht von der Presse bis zu den Stellen, die eigentlich zur Fürsorge verpflichtet sind. Die BAMF-Zentrale bis hoch zum Minister (Seehofer), die jetzt Vorwürfe erheben, ohne ihr rechtliches Gehör gewährt zu haben." Joester beklagte zudem, dass er bislang noch keine Einsicht in die Akten nehmen konnte. Er kenne nur den Durchsuchungsbeschluss. "Wie soll man da Stellung nehmen?"

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 1. Juni 2018, 19:30 Uhr

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