Fragen & Antworten

Grundsteuer-Erklärung: So vermeiden Bremer den Frust um die Frist

Elster Oberfläche für die Grundsteuererklärung

Die Rücklaufquote für die Grundsteuererklärung liegt bei 16 Prozent

Bild: DPA | Rolf Kosecki

Viele Bremerinnen und Bremer tun sich schwer, die Grundsteuer-Erklärung auszufüllen. Woran es liegt und wie sich die wichtigsten Probleme lösen lassen, erklären wir hier.

Knapp ein Drittel der Eigentümerinnen und Eigentümer im Land Bremen haben bislang die seit Juli geforderte Grundsteuer-Erklärung abgegeben. Bis Ende letzter Woche (29. September) lag die Abgabequote bei rund 30 Prozent oder rund 71.330 abgegebenen Erklärungen, teilt das Finanzressort mit. Rund 89 Prozent der Erklärungen wurden elektronisch abgegeben, rund 11 Prozent in Papierform.

Ein Grund für die zögerliche Abgabe ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger Schwierigkeiten haben, die Dokumente korrekt auszufüllen und die benötigte Software zu bedienen. Wie Betroffene die Fallstricke der Grundsteuererklärung umschiffen, erklären wir hier.

Ist das Elster-System inzwischen besser erreichbar?

Ja. Anfang Juli, also direkt nach Freischaltung der Eingabe-Formulare für die Grundsteuererklärung, klagten auch in Bremen viele Nutzer über Server-Überlastung und vergebliche Login-Versuche. Diese anfänglichen Probleme mit der Steuersoftware Elster sind der Bremer Finanzbehörde zufolge aber inzwischen behoben.

Ist eine Registrierung beim Elster-System erforderlich?

Nein. So kann auch das Problem umgangen werden, dass es vor allem älteren Menschen schwerfällt, das Elster-System auf ihrem Computer zum Laufen zu bringen. "Das ist tatsächlich ein Problem, dass viele unserer älteren Mitglieder haben", sagt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund Bremen. Viele würden auch ihre normale Steuererklärung nicht online über Elster abgeben.

Dort, wo es möglich sei, versucht der Verband durch Beratung die Betroffenen anzuleiten. Alternativ empfehlen Haus und Grund sowie Bremens Finanzressort die Nutzung einer vom Bund bereitgestellten einfachen Variante zum Ausfüllen, die ohne Installation und ohne Beantragung von digitalen Zertifikaten auskommt und nur über den Browser funktioniert.

Wer es dennoch per Elster probieren will, dem empfiehlt das Finanzressort ein Erklärvideo zur Elster-Registrierung, das auch auf der Website des Finanzsenators verlinkt ist.

Woher weiß ich, welche Unterlagen ich brauche?

Verbände wie Haus und Grund weisen ihre Mitglieder bereits seit Jahresbeginn darauf hin, die für die Grundsteuererklärung benötigten Informationen zu sammeln. Je nachdem, ob sie zum Beispiel nur ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung besitzen, sind dabei unterschiedliche Daten erforderlich.

Eine junge Frau arbeitet mit Papieren am Laptop.
Der Eigentümerverband Haus & Grund rät seinen Mitgliedern dazu, die für die Grundsteuer benötigten Unterlagen vorab zu sammeln und bereitzulegen. Bild: DPA | Zoonar | Channel Partners

Im Vergleich zum Beispiel zu Bayern, wo Eigentümer im Wesentlichen nur Wohn-, Nutz- und Grundflächen angegeben müssen, werden im Land Bremen allerdings mehr Informationen abgefragt. Dazu zählen Art, Lage und Fläche des Grundstücks, Eigentumsverteilung, Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche und ob es zum Beispiel eigene Garagen auf dem Grundstück gibt. Das Finanzressort begründet das damit, dass Bremen sich zur Übernahme des Bundesmodells entschieden hat, das 11 von 16 Bundesländern nutzen.

Finden können Bremerinnen und Bremer die dafür benötigten Angaben auf alten Grundsteuerbescheiden oder im Kaufvertrag ihrer Immobilie. Daten zu Lage und Flurstück, Grundfläche und Bodenrichtwert müssen im Internet abgerufen werden. Wo sich diese Informationen im Einzelnen finden lassen, hat das Ressort auf der Website des Finanzsenators zusammengefasst.

Trägt das System bereits vorliegende Daten automatisch ein?

Nein. Dies löst immer wieder Kritik bei Betroffenen und Verbänden aus. Denn obwohl viele Daten eigentlich digital vorliegen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer sie aufgrund fehlender Schnittstellen per Hand eintragen. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Behörde einen Grundsteuerbescheid erstellt und den Bürgern zuschickt. Die Bürger hätten dann mitteilen können, ob alles korrekt ist", sagt Haus & Grund-Geschäftsführer Vergau.

"Mit der Abfrage bei den Bürgern geht das Finanzamt sicher, die aktuellsten Daten zum Grundstück und Wohneigentum zu erhalten", sagt hingegen Finanzressortsprecher Simon Hammann. Dies sei zum Beispiel wichtig, wenn zwischenzeitlich ein Anbau getätigt worden oder eine Garage abgerissen worden sei – und dies amtlich noch nicht dokumentiert worden ist.

Auch technisch seien Grenzen gesetzt. Länderübergreifend werde zwar an der Zusammenführung der Finanzamts- und der Katasterdaten gearbeitet. "Dieses Projekt ist aber noch nicht abgeschlossen", sagt Hammann.

Wer hilft beim Übersetzen von Bürokratendeutsch?

Innerhalb der Fragebögen stoßen Eigentümerinnen und Eigentümer immer wieder auf nicht sofort eingängige Eingabefelder mit Titeln wie "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner". Hier bietet das System allerdings oft Hilfestellung an, in dem in einfachen Worten in einem Kasten daneben erläutert wird, was in solche Felder einzutragen ist und unter welchen Links im Netz Informationsgrundlagen wie zum beispielsweise der so genannte "Flurstückviewer" für Bremer zu finden ist.

Eine ältere Frau sitzt am Laptop und greift nach ihrer Brille.
Vor allem ältere Menschen haben mit der elektronischen Grundsteuererklärung Schwierigkeiten. Bild: DPA | Christin Klose

"Das ist kein Hexenwerk", sagt Haus-und-Grund-Geschäftsführer Vergau. Wer sich im Internet zurechtfinde, könne das hinbekommen. Und jene Fragen, die nicht direkt über die Hilfe erläutert würden, seien oft bereits in Foren im Netz gestellt und beantwortet worden. Schwieriger sei es für hingegen oft für ältere Menschen, die nicht mit dem Internet aufgewachsen seien. Ihnen bliebe dann das Beratungsangebot von Verbänden wie Haus & Grund, Steuerberatern oder Hausverwaltungen – oder die Hilfe von Verwandten.

Wo helfen die Behörden in Bremen und Bremerhaven?

Wer nicht weiter kommt, kann sich in Bremen auch per Mail (grundsteuer@finanzen.bremen.de) an das Finanzamt wenden. Telefonisch gibt es über das Bürgertelefon Bremen unter 0421 361-90909 von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr Auskunft.

Zudem gibt es samstags von 8 bis 15 Uhr eine Bürgersprechstunde an den Standorten Bremerhaven, Bremen-Nord und Bremen-Stadt. Dies sind allerdings keine offenen Sprechstunden. Sie können ausschließlich mit Terminvereinbarung besucht werden. Das Problem: Hier sind bereits alle Termine ausgebucht.

Bremerhaven plant darüber hinaus mehrere Informationsveranstaltungen in der Stadtbibliothek – die allerdings ebenfalls schon jetzt ausgebucht sind. Weitere Termine seien aber geplant, teilt das Finanzressort mit.

Zuletzt verlinkt das Finanzressort auch noch auf einen Grundsteuer-Chatbot, der Bürgerfragen zur Grundsteuerreform beantworten soll.

Wer darf bei der Grundsteuererklärung beraten?

Wer in Deutschland steuerberatend tätig werden darf, ist streng geregelt. Bei der Grundsteuererklärung gibt es dabei durchaus Graubereiche. Darüber, ob die Beratung der künftigen Schwiegermutter oder des 85-jährigen Rentners in der Nachbarwohnung bereits eine Steuerberatung ist, müssen sich Bremerinnen und Bremer aber wohl wenig sorgen. "Es ist zulässig, wenn die Erklärung der Grundsteuerwerte von nahestehenden Personen übernommen wird", sagt Finanzressortsprecher Hammann dazu. Darüber hinaus könnten Steuerberaterinnen, aber auch Hausverwaltungen bei der Abgabe der Erklärung unterstützen.

Formulare für die Grundsteuererklärung
Sieben Prozent aller Feststellungserklärungen sind im Land Bremen bislang in Papierform eingegangen. Bild: DPA | Rolf Kosecki

Wer darf die Grundsteuererklärung in Papierversion statt elektronisch abgeben?

Eigentlich heißt es im Schreiben des Bremer Finanzamts an die Bürgerinnen und Bürger: "Die Feststellungserklärung ist […] elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln." Gleichwohl werden die Papierdokumente an Bremens Finanzämtern großzügig an Interessenten ausgegeben. Rund sieben Prozent der Feststellungserklärungen sind der Bremer Finanzbehörde zufolge bislang in Papierform eingegangen.

"In der Regel soll die Erklärung zur Grundsteuer zwar in elektronischer Form erfolgen", sagt Finanzressortsprecher Hammann. Wem dies nicht möglich sei, könne sich aber im Finanzamt ein entsprechendes Formular abholen. "Es muss kein Antrag gestellt werden, wenn jemand die Grundsteuer in Papierform abgeben möchte", sagt der Sprecher. Auch eine Begründung sei nicht notwendig.

Was, wenn ich die Deadline Ende Oktober reiße?

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bundesweit der 31. Oktober: Aufgrund des Reformationstags gilt für Bremen allerdings der 1. November. Bremerinnen und Bremer, die diese Frist nicht einhalten, müssen – ähnlich wie bei der Steuererklärung – jedoch nicht direkt mit Bußgeldbescheiden rechnen.

Zunächst werde das Finanzamt ein Erinnerungsschreiben an diejenigen versenden, die bis dahin noch keine Erklärung eingereicht haben, teilt die Behörde mit. "Erst im Falle, dass auch darauf keine Erklärung abgegeben wird, können Zwangsgelder verhängt werden", sagt Finanzressortsprecher Hammann. Möglich sei auch, dass die Finanzämter den Wert des Grundstücks oder des Wohneigentums dann selbst schätzen.

Grundsteuerreform: Bremer Grundbesitzer müssen Auskunft geben

Bild: DPA | Bildagentur-online/Schoening

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 1. September 2022, 13 Uhr