Fragen & Antworten
Wie war das? Was an Weihnachten in Bremen erlaubt ist – und was nicht
In diesem Jahr gelten wegen der Corona-Beschränkungen an Weihnachten in Bremen und Bremerhaven besondere Regeln. Ein Überblick.

Am Ende gab Bremen dann doch nach: Eigentlich wollte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte während der Feiertage keine Ausnahmen hinsichtlich der erlaubten Personenzahl für private Treffen machen – das Land Bremen schloss sich dann aber doch dem Bundeskurs an und erlaubte gewisse Lockerungen. Nicht alle Bremerinnen und Bremer haben sich dafür entschieden, zu Weihnachten vollkommen auf Besuche bei der Familie zu verzichten. Doch wie genau sehen hierzu die Bestimmungen zu und rund um die Feiertage aus?
1 Private Kontakte zu Weihnachten
Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember gilt eine Ausnahmeregelung der bestehenden Kontaktbeschränkungen. Dann dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand vier weitere Personen zusammenkommen. Sie müssen allerdings zum "engsten Familienkreis" gehören. Gemeint sind damit laut Politik: "Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige." Diese Personen können dabei aus unterschiedlichen Familien kommen. Bürgermeister Andreas Bovenschulte rief allerdings dazu auf, auch wenn es rechtlich erlaubt sei, die Kontaktdichte über Weihnachten zu reduzieren. Weitere Informationen zu beispielhaften Familien-Konstellationen finden Sie hier:
2 Kirche und Gottesdienste
Gottesdienste sind auch über Weihnachten weiterhin möglich. Allerdings müssen die dafür geltenden Hygiene-Bestimmungen strikt eingehalten werden. Außerdem gilt: kein Gemeindegesang, Maskenpflicht und Mindestabstand. Die einzelnen Gemeinden in Bremen und Bremerhaven haben unterschiedliche Konzepte für ihre Weihnachtsgottesdienste, häufig ist die Anzahl der Teilnehmenden aufgrund der Abstandsregeln begrenzt, vorherige Anmeldungen sind verpflichtend. Weitere Informationen und eine Übersicht finden Sie hier:
3 Private Kontakte nach Weihnachten
Ab dem 27. Dezember 2020 gelten wieder die aktuell bestehenden Kontaktbeschränkungen. Bei privaten Zusammenkünften dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren sind von diesen Einschränkungen ausgenommen und werden nicht mitgezählt.
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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 4. Dezember 2020, 19:30 Uhr