Bremen verlängert Corona-Verordnung und beschließt diese Änderungen

Pflegerin mit Corona-Maske misst Blutdruck
Bei Kontakt mit Patientinnen und Patienten in Pflegeeinrichtungen sind Pflegekräfte ab sofort verpflichtet, eine FFP 2-Maske zu tragen. Bild: DPA | Marijan Murat
  • Bremer Senat hat die Corona-Verordnung geändert.
  • Pflegekräfte in Heimen müssen bei Patientenkontakt künftig FFP2-Maske tragen.
  • Bürgerschaft muss den Änderungen noch zustimmen.

Der Bremer Senat hat die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 15. September verlängert. Außerdem hat er Änderungen beschlossen. Dazu gehört eine FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen.

Pflegekräfte in Bremen und Bremerhaven müssen demnach eine Maske tragen, wenn sie Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern haben. Bislang reichte eine medizinische Maske aus.

Die Leitungen der Pflegeheime sind den Angaben zufolge außerdem nicht länger dazu verpflichtet, regelmäßig den Impf-, Genesenen- oder Teststatus der Besucherinnen und Besucher zu überprüfen. "Sie können dies aber tun, etwa durch Stichproben", teilte die Behörde mit.

Andere Regeln werden beibehalten

Die Bürgerschaft muss der geänderten Verordnung noch zustimmen. Diese Regeln gelten weiterhin:

  • Bremerinnen und Bremer ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen tragen. Außerdem gilt eine Maskenpflicht im ÖPNV, in Obdachlosenunterkünften sowie Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber..
  • Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und in Justizvollzugsanstalten müssen ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen..
  • Die Isolationsdauer für symptomlose Infizierte beträgt fünf Tage. Wer Symptome hat, muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, um die Isolation zu beenden..

So kommen die neuen Corona Schutzmaßnahmen in Bremen an

Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 10. August 2022, 12 Uhr