Corona-Lockerungen und -Pflichten: Was jetzt im Land Bremen gilt

  • Am Samstag sind im Land Bremen die meisten Corona-Regeln gefallen.
  • In vielen Bereichen gilt keine Maskenpflicht mehr.
  • In einigen Bereichen sind Masken- und Testpflicht weiter gültig.

In Bremen und Bremerhaven entfallen am Samstag die meisten der bislang geltenden Corona-Maßnahmen. Unter anderem wird in vielen Bereichen die Maskenpflicht aufgehoben, so unter anderem auch im Einzelhandel, beim Einkauf ist also keine Maske mehr nötig.

Grundlage für den weitgehenden Wegfall der Regelungen ist die neue Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung. Trotz der jüngsten Lockerungen sind jedoch einige Regeln weiterhin gültig. Wir erklären, um welche es sich handelt.

1 In einigen Bereichen gilt weiterhin eine Maskenpflicht

In einigen Bereichen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Diese gilt weiterhin in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Auch im öffentlichen Nahverkehr sowie in in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin vorgeschrieben.

2 Testpflicht bleibt in manchen Bereichen bestehen

Mehrere Einrichtungen schreiben das Vorlegen eines negativen Corona-Tests vor. Zu diesen zählen sowohl Krankenhäuser als auch ambulante sowie stationäre Pflegeeinrichtungen. Auch in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Justizvollzugsanstalten bleibt die Testpflicht bestehen.

3 Testpflicht in Schulen und Kindertagesstätten

Auch in Schulen und Kindertagesstätten gilt eine Testpflicht. Schülerinnen und Schüler müssen sich entweder dreimal pro Woche in der Schule testen lassen oder einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. In Kindertagesstätten wird dreimal wöchentlich getestet.

Maske ja oder nein? Das sagen die Radio Bremen Meinungsmelder

Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 2. April 2022, 7 Uhr