Diese Bremer Parteien wurden für die Bundestagswahl zugelassen

Bremer Landesliste der AfD nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Bild: Radio Bremen
  • Landeswahlausschuss lässt insgesamt 16 Landeslisten zu.
  • Sechs Wahlvorschläge verfehlen Zulassung.
  • AfD und Freie Wähler werden nachträglich vom Bundeswahlauschuss zugelassen.

Knapp zwei Monate vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 steht fest, welche Bremer Parteien mit ihren Landeslisten für die Wahl des 20. Deutschen Bundestags zugelassen sind. Der Landeswahlausschuss sowie der Kreiswahlausschuss für die Bremer Wahlkreise 54 und 55 hatten für das Land Bremenzunächst insgesamt 16 Landeslisten zugelassen (Stand 30. Juli). Zwei zunächst abgewiesene Parteien kamen am 5. August dazu, weil der Bundeswahlausschuss sie nachträglich zuließ. Das sind die Bremer AfD und die Freien Wähler.

Auch die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln wurde festgelegt. Ganz oben auf dem Stimmzettel stehen SPD, CDU, Die Linke, Grüne und FDP. Darauf folgen entsprechend des Beschlusses vom 30. Juli – also noch ohne die AfD und die Freien Wähler:

  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei).
  • V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³).
  • Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller (Menschliche Welt).
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD).
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis).
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP).
  • Partei der Humanisten (Die Humanisten).
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei).
  • Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer).
  • Volt Deutschland (Volt).

Unterschiede innerhalb der Bremer Wahlkreise

Für die Direktmandate kandidieren nicht alle zugelassenen Parteien in beiden Bremer Wahlkreisen. Für zwölf Parteien können Bremerinnen und Bremer in beiden Wahlkreisen ihre Stimme abgeben. Die Tierschutzpartei und die Volt-Partei kandidieren dagegen lediglich im Wahlkreis 54 Bremen I. Dieser umfasst die Stadtbezirke Ost, Mitte und Teile des Stadtbezirks Süd mit Stadtteilen, wie der Neustadt oder Obervieland.

Die V-Partei³ und die Piraten stellen ihre Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich im Wahlkreis 55 Bremen II – Bremerhaven zur Wahl. Dieser Wahlkreis umfasst die Stadt Bremerhaven sowie die Bremer die Stadtbezirke West und Nord. Auch die Bremer Stadtteile Häfen, Woltmershausen mit den Ortsteilen Seehausen und Strom gehören zu diesem Wahlkreis.

Darum waren Parteien nicht zugelassen

Sechs Wahlvorschläge wurden nicht zugelassen, da sie entweder – wie im Fall der Bremer AfD – nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, sie zu wenige Unterstützungsunterschriften vorweisen konnten oder die Bewerber vom Bundeswahlausschuss nicht als Parteien anerkannt wurden, wie zum Beispiel die Vereinigungen "Grundeinkommen für alle (GFA)" oder "Die Losfraktion (LOS)".

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 30. Juli 2021, 19:30 Uhr