Fragen & Antworten

Drei mutmaßliche Mörder in Bremen frei – das sind die Hintergründe

Das hatte für Aufsehen gesorgt: Drei Männer kommen in Bremen aus der Untersuchungshaft, obwohl sie unter Mordverdacht stehen. Wie konnte es dazu kommen?

Eine vermeintliche Justizpanne sorgt für Ärger: Drei Männer hatten seit dem vergangenen Herbst in Untersuchungshaft gesessen, weil sie im Streit um Geld einen anderen Mann getötet und zerstückelt haben sollen. Einer der Verdächtigen soll sogar zumindest ein Teilgeständnis abgelegt haben. Trotzdem sind die drei jetzt aus der Untersuchungshaft raus. Der Grund: Es hat zu lange gedauert, bis der Prozess eröffnet wurde.

Wieso hat es das zuständige Bremer Landgericht nicht geschafft, den Prozess gegen die drei Männer zu eröffnen?

Der Grund ist nach Angaben des Landegerichtes schlicht und einfach Überlastung. Wegen der Komplexität des Falles habe man es nicht geschafft, die Fristen einzuhalten. Das Problem: Wenn Verdächtige in Untersuchungshaft sitzen, muss der Prozess in einer bestimmten Zeitspanne eröffnet werden, sonst kommen die Betroffenen wieder auf freien Fuß. Diese sind ja dann noch nicht rechtskräftig verurteilt und deshalb soll diese Art der Freiheitsberaubung nur so kurz wie möglich dauern. Im konkreten Fall war die Frist Ende April abgelaufen, ohne das ein Verfahren eröffnet wurde.

Hätte man die Frist denn angesichts des Tatvorwurfs nicht verlängern können?

Das wäre grundsätzlich möglich gewesen. Das Landgericht Bremen hat das auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht beantragt. Das hat die Bitte um Fristverlängerung aber abgelehnt. Aus Sicht des Hanseatischen Oberlandesgerichtes hätte das Landgericht alles in der vorgegebenen Zeit hinbekommen können.

Was macht diesen Fall so kompliziert?

Zum Jahresanfang sind offenbar noch etliche neue Beweise aufgetaucht, darunter mehr als 3.500 WhatsApp-Nachrichten. Diese müssen – zusätzlich zu den bereits vorhandenen Beweisen – ebenfalls ausgewertet und geprüft werden. Das nimmt enorm Zeit in Anspruch und deswegen habe man die Frist nicht einhalten können, heißt es vom Landgericht.

Aber die Staatsanwaltschaft hatte doch schon Anklage erhoben?

Genau deswegen sind die drei Männer in Untersuchungshaft gekommen, auch weil einer von ihnen ein Teilgeständnis abgelegt hat. Aber auch das muss genauestens geprüft und mit Beweisen untermauert werden, sagt das Landgericht. Und das koste Zeit.

Kommmen die Verdächtigen doch noch vor Gericht?

Das ist noch offen. Denn: Die Oberstaatsanwaltschaft hat den Fall noch einmal geprüft. Sie ist der Meinung, dass die drei Männer unabhängig von der vorgegebenen Frist sowieso aus der Untersuchungshaft hätten entlassen werden müssen. Die Oberstaatsanwaltschaft sieht nämlich trotz des Teilgeständnisses nicht genügend Beweise, um die Männer vor Gericht zu stellen. Die drei sind übrigens jetzt wieder auf freiem Fuß und müssen sich an keinerlei Auflagen halten.

Heißt das, dass die Ermittlungen damit jetzt eingestellt sind?

Nein. Es wird weiter ermittelt, um zu einer endgültigen Entscheidung bezüglich eines Prozesses zu kommen. Wie die ausfällt, ist allerdings offen.

Tatverdächtige im Fall um zerstückelte Bremer Leiche wieder frei

Bild: Radio Bremen

Autorin

  • Lisa-Maria Röhling
    Lisa-Maria Röhling

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Nachmittag, 18. Mai 2022, 16:47 Uhr