Fragen & Antworten

So können Bremer ab heute Geld für Lastenräder beantragen

Sie wollen ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger kaufen? Ab heute können Sie einen Zuschuss beantragen. Die Stadt Bremen rechnet mit sehr großem Interesse.

Mehr Anträge als verfügbares Geld: In vielen deutschen Städten war laut Bremer Mobilitätsressort der Fördertopf für Lastenräder und Fahrradanhänger bereits nach wenigen Stunden komplett ausgeschöpft. Ähnliches erwartet das Ressort auch in Bremen. Ab heute kann ein Zuschuss für ein Lastenrad beantragt werden. Das Mobilitätsressort bewirbt die Fahrzeuge als emissionsfrei, flächensparend und zeitgemäß. Und dafür gibt es demnach insgesamt eine halbe Million Euro an Fördermitteln aus dem Bremer Klimaschutzfonds.

Mit der finanziellen Förderung schaffe Bremen einen weiteren Anreiz für die klimafreundliche Mobilität in der Stadt, so das Mobilitätsressort weiter. Lastenräder seien für viele Einkaufssituationen besser geeignet und somit eine gute Alternative zum Auto. Das Ressort rechnet auch deshalb mit einem großen Zulauf an Anträgen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Zuschüssen haben wir für Sie zusammengetragen.

Wann, wie und wo kann ich einen Antrag stellen?

Um zwölf Uhr soll die entsprechende Internetseite auf der Seite des Ressorts online sein. Dann können den Angaben zufolge Anträge gestellt werden. Rund einen Monat, bis zum 21. Mai 2022, haben Bremerinnen und Bremer dafür Zeit. Die Behörde rechnet damit, dass bis dahin der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Welche Räder genau können gefördert werden?

Gefördert werden können unter anderem Lastenräder mit und ohne E-Antrieb sowie Fahrradanhänger mit und ohne E-Antrieb. Lastenräder und Fahrradanhänger, die vor dem 20. April gekauft wurden, werden demnach aber nicht gefördert. Der finanzielle Zuschuss bestehe zudem nur bei Neukauf und nicht beim Kauf privater, gebrauchter Räder und Anhänger. Dabei dürfen die Anschaffungskosten laut Behörde nicht unter 200 Euro liegen.

Wie werden Lastenräder bezuschusst?

Insgesamt 500.000 Euro stellt die Stadt Bremen für die Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern nach Angaben des Mobilitätsressorts zur Verfügung. Bei der Förderung von Lastenrädern sei dabei egal, ob diese mit einem E-Antrieb ausgestattet sind.

Potenzielle Käuferinnen und Käufer würden demnach bis zu 40 Prozent des Kaufpreises, maximal aber 1.000 Euro, erstattet bekommen. Fahrradanhänger mit E-Antrieb sollen ebenfalls mit bis zu 40 Prozent des Kaufpreises bezuschusst werden. Auch in dem Fall werde der maximale Zuschuss 1.000 Euro betragen. Bei Fahrradanhängern ohne Antrieb sollen es bis zu 50 Prozent des Kaufpreises, maximal 500 Euro, sein.

Inhaberinnen und Inhaber des Bremen-Passes für soziale und kulturelle Teilhabe sollen für ein Lastenrad oder einen Anhänger mit E-Antrieb bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 1.250 Euro, erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Mobilitätsressort teilte mit, es würden nur vollständige Anträge inklusive aller benötigten Unterlagen berücksichtigt. Zu diesen gehören demnach unter anderem das Angebot des Fahrradhändlers inklusive Kostenvoranschlag sowie weitere Angaben zur Bauart, Hersteller und Modellbezeichnung und das voraussichtliche Lieferdatum.

Erhalten Bremerinnen und Bremer einen positiven Bescheid, werden laut Behörde weitere Unterlagen benötigt. Das kann auf der Internetseite des Mobilitätsressorts nachgelesen werden.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Zuschuss bekomme?

Laut Behörde sollen die positiven Bescheide noch im Mai an die Bremerinnen und Bremer rausgehen. Im zweiten Schritt hänge der weitere Verlauf allerdings von der Dauer der Lieferung ab. Da das Interesse an Lastenrädern laut Mobilitätsbehörde groß ist und es auch zu Lieferproblemen seitens der Fahrradhändler kommen kann, ist der Zeitpunkt, wann der Zuschuss eintrifft, nicht absehbar.

Darf ich mein Lastenrad oder Fahrradanhänger nach der Förderung weiterverkaufen?

Vom Verkauf der Lastenräder und Fahrradanhänger innerhalb der sogenannten Zweckbindungsfrist von zwölf Monaten rät das Mobilitätsressort ab. Andernfalls müsse der Zuschuss zurückgezahlt werden.

Autor

  • Orestis Skenderis
    Orestis Skenderis Redakteur

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 21. März 2022, 14 Uhr