Bremer Landgericht entlässt Totschlag-Verdächtigen aus U-Haft
- Bremer Krankenpfleger soll zwei Patienten mit Insulingaben getötet haben.
- Angeschuldigter wurde nun aus der Untersuchungshaft entlassen.
- Grund dafür ist der nicht hinreichende Tatverdacht.
Im Fall des Bremer Krankenpflegers, der wegen des Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft saß, ist es zu einer überraschenden Wendung gekommen. Die Staatsanwaltschaft ist zwar überzeugt, dass der 33-Jährige im Bremer Diako-Krankenhaus zwei Patienten unnötig Insulin gespritzt und sie so getötet hatte. Wegen nicht hinreichenden Tatverdachts befindet sich der Angeschuldigte nach Entscheidung des Landgerichts aber mittlerweile wieder auf freiem Fuß.
Im vergangenen Frühjahr hatte das Diako die Ermittlungen gegen den Intensivpfleger angestoßen. Der Verdacht: Zwei ungewöhnliche Todesfälle könnten im Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen. Seit Juli 2021 saß der 33-Jährige daher in Untersuchungshaft, im November erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags. Neben der beiden tödlichen Insulin-Gaben soll der Verdächtige einem weiteren Patienten ohne Notwendigkeit einen Knochenmarkszugang gelegt haben. Zudem dauern die Ermittlungen bei weiteren Prüffällen in anderen Krankenhäusern weiter an.
Kein hinreichender Tatverdacht
Momentan sieht das Landgericht jedoch nicht genügend Anhaltspunkte, um den Verdächtigen weiterhin in Untersuchungshaft zu belassen. Für die Entscheidung gebe es zwei Gründe, sagte Gerichtssprecher Jan Stegemann zu buten un binnen: "Der eine Grund ist, dass die zeitlichen Abläufe der Taten für die Kammer noch nicht hinreichend aufgeklärt sind."
Zum anderen ist für die Kammer eine mögliche Ursächlichkeit zwischen einer möglichen Insulin-Gabe und dem späteren Tod der Geschädigten noch nicht hinreichend aufgeklärt.
Gerichtssprecher Jan Stegemann
Das Diako hat das Arbeitsverhältnis mit dem Mann mittlerweile aufgelöst. Zur Haftentlassung wollte sich das Krankenhaus auf Nachfrage von buten un binnen jedoch nicht äußern.
Trotz der Ermittlungen dürfte er theoretisch weiter einer Anstellung als Krankenpfleger im Gesundheitswesen nachgehen. "Ob er in seinem Berufsfeld weiter arbeiten oder ob er einen neuen Job antreten kann, darauf hat das Landgericht keinen Einfluss", sagte Gerichtssprecher Stegemann. Weil kein Urteil vorliege, sei der Angeschuldigte zum aktuellen Zeitpunkt nämlich weiterhin als unschuldig anzusehen. Allerdings hat das Gericht ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 4. Februar 2022, 19:30 Uhr