Touristen im Land Bremen müssen weiter Bettensteuer zahlen

  • Bettensteuer ist laut Verfassungsgericht rechtmäßig.
  • Karlsruher Richter weisen Klage von Hoteliers unter anderem aus Bremen und Hamburg ab.
  • Bettensteuer gilt im Land Bremen seit 2013.

Die umstrittene Bettensteuer bleibt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass Städte und Gemeinden von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen dürfen. Die Richter wiesen damit Klagen von Hoteliers aus Bremen, Hamburg und Freiburg gegen die jeweils vor Ort geltenden Abgaben zurück.

In Bremen werden fünf Prozent vom Übernachtungspreis fällig

Wer in Bremen oder Bremerhaven Urlaub macht und hier übernachtet, muss seit 2013 etwas extra bezahlen. Denn seitdem gibt es die Tourismusabgabe, auch Bettensteuer oder Citytax genannt. Zunächst waren zwei oder drei Euro je Übernachtung fällig, mittlerweile sind es fünf Prozent des Hotelpreises zusätzlich.

Dagegen hatten mehrere Hoteliers geklagt, mit Unterstützung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Der Grund der Klage: Die Abgabe würde Hotels diskriminieren. Eine einzelne Branche, so der Dehoga, dürfe nicht mit einer "Strafsteuer" belegt werden. Diesen Vorwurf hat das höchste deutsche Gericht jetzt zurückgewiesen.

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    In den Osterferien ziehen Tourismusverbände und Hoteliers Bilanz. Es geht aufwärts. Auch, wenn es noch nicht ganz bis zum Niveau von 2019 reicht.

Bislang 22 Millionen Euro Einnahmen aus der Bettensteuer

Die Entscheidung der Verfassungsrichter sorgt für Freude bei Bremens Finanzsenator Strehl. Bremen und Bremerhaven könnten damit auch künftig Einnahmen über die Citytax erzielen, die den Tourismus stärken. "Seit Einführung der Citytax im Jahr 2013 haben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bis Ende vergangenen Jahres rund 22 Millionen Euro an Citytax eingenommen. Das ist ein nicht geringer Beitrag für die Haushalte der beiden Gemeinden."

Die Einnahmen verwenden Bremen und Bremerhaven, um für Touristen noch interessanter zu werden. Das kann mit dem Gerichtsurteil so bleiben, das ist eine gute Nachricht.

Der Finanzsenator Dietmar Strehl im Interview.
Finanzsenator Dietmar Strehl

Wie Bremerhaven in Zukunft Touristen anlocken will

Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 17. Mai 2022, 11 Uhr