Aus für Bettensteuer? Das kann Bremen und Bremerhaven Millionen kosten

Ist die umstrittene Bettensteuer erlaubt? Heute entscheidet der Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Kippt die Steuer, könnte es für Bremen und Bremerhaven doppelt teuer werden.

Wer in Bremen oder Bremerhaven Urlaub macht und hier übernachtet, muss seit 2013 etwas extra bezahlen. Denn seitdem gibt es die Tourismusabgabe, auch Bettensteuer oder Citytax genannt. Zunächst waren zwei oder drei Euro je Übernachtung fällig, mittlerweile sind es fünf Prozent des Hotelpreises zusätzlich.

Dagegen haben mehrere Hoteliers, darunter auch welche aus Bremen und Hamburg, geklagt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt sie dabei. Der Grund der Klage: Die Abgabe würde Hotels diskriminieren. Eine einzelne Branche, so der Dehoga, dürfe nicht mit einer "Strafsteuer" belegt werden.

Bremen nahm 2019 2,4 Millionen Euro aus der Bettensteuer ein

Diese Steuereinnahmen sollen in den meisten Kommunen für Tourismus und Kultur eingesetzt werden. Das war auch im Land Bremen so.

Die Stadtgemeinde Bremen nahm 2019 2,4 Millionen an Bettensteuern ein, in Bremerhaven waren es etwa 700.000 Euro. Das Geld hat Bremerhaven nach eigenen Angaben für touristische Angebote wie den Weihnachtsmarkt, das Seestadtfest oder Kulturfestivals ausgegeben – die dann wiederum Gäste in die Hotels bringen sollten.

Rückzahlungen von mehr als 17 Millionen Euro möglich

Doch für den Dehoga hat das auch für andere Vorteile: "Vom Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen, zum Beispiel in erheblichem Umfang der Einzelhandel." Dass nur die Hotels dafür die Bettensteuer zahlen müssen, sei verfassungswidrig – darum nun der Gang nach Karlsruhe.

Sollten die Karlsruher Richter den Klägern recht geben und die Bettensteuer als verfassungswidrig einstufen, könnte übrigens nicht nur in der Zukunft Geld fehlen. Auf Bremen und Bremerhaven könnten laut dem Finanzressort auch Rückzahlungen von mehr als 17 Millionen Euro zukommen.

Oldenburg hat die Bettensteuer wieder aufgegeben

Die Bettensteuer landet nicht zum ersten Mal vor Gericht. Mehrere oberste Gerichte haben bereits Urteile über die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlichen Satzungen zur Bettensteuer gesprochen.

So mussten nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mehrere Städte ihre Verordnungen ändern, weil sie nicht zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen unterschieden hatten. Spätere Entscheidungen desselben Gerichts erklärten weitere Regelungen für rechtswidrig.

Während viele Kommunen, darunter Oldenburg und Lübeck, die Bettensteuer mittlerweile wieder aufgegeben haben, gilt sie in Bremen und Bremerhaven weiterhin.

Wie Bremerhaven in Zukunft Touristen anlocken will

Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 17. Mai 2022, 6 Uhr