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Wird die Bürgerschaftswahl wiederholt? Bremer Wahlgericht entscheidet

Fabian Jacobi (l-r), Vertrauensperson beim so genannten Rumpfvorstand der AfD in Bremen, Sergej Minich, Landesvize beim Rumpfvorstand und Heinrich Löhmann, Vertrauensperson des so genannten Notvorstandes, nehmen an einer Sitzung teil.

Bremer Wahlgericht entscheidet über AfD-Einsprüche gegen Wahl

Bild: dpa | Sina Schuldt

Die Wahl war nicht korrekt – behaupten Gruppen der AfD. Sie waren von der Wahl ausgeschlossen worden. Jetzt entscheidet ein Gericht, ob neu gewählt werden muss.

Es geht um vier Einsprüche aus zwei Lagern der AfD gegen die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft. Im Kern verfolgen alle das gleiche Ziel: dass das Gericht die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai für ungültig erklärt. Dann müsste die Wahl wiederholt werden. Am Dienstag, 5. Dezember, wird das Wahlgericht Bremen vor dem Bremer Verwaltungsgericht darüber entscheiden. Zu den Hintergründen:

Wogegen richten sich die vier Einsprüche aus Reihen der AfD konkret?

Dagegen, dass der Landeswahlausschuss die AfD im März von der Bürgerschaftswahl ausgeschlossen hatte. Zur Erinnerung: Die beiden zerstrittenen Lager der AfD hatten sich nicht auf eine gemeinsame Liste verständigen können.

Statt dessen reichte eine volkstümlich als "Rumpfvorstand" bezeichnete Gruppe um den kürzlich zum AfD-Landesvorsitzenden gewählten Sergej Minich und der sogenannte "Notvorstand" der Partei um Heiner Löhmann jeweils eigene Kandidatenlisten ein. In der Folge hat der Landeswahlausschuss die AfD von der Wahl ausgeschlossen – zu Unrecht, sagen die Betroffenen. Daher haben sie unabhängig voneinander Einspruch beim Wahlprüfungsgericht erhoben.

Pikanterie am Rande: Heiner Löhmann ist mittlerweile gar nicht mehr Mitglied der AfD. Der Bundesschatzmeister der Partei hat Löhmann im August wegen nicht bezahlter Mitgliedsbeiträge ausgeschlossen.

Wie stehen die Chancen darauf, dass die AfD-Anträge vor Gericht Recht bekommen und die Wahl tatsächlich wiederholt werden muss?

Der Landeswahlleiter möchte sich zu dieser Frage nicht äußern – wohl aber der Landesvorstand der AfD. Er schätzt die eigenen Erfolgsaussichten vor dem Wahlprüfungsgericht als eher schlecht ein, in einer höheren Instanz dagegen für gut.

Der Grund: Im Wahlprüfungsgericht sitzen turnusmäßig fünf Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft: "In diesem Gremium haben also Abgeordnete der politischen Konkurrenz eine Stimmmehrheit", so der Sprecher: "Die Abgeordneten müssten die Ungültigkeit ihrer eigenen Wahl feststellen."

Dass der Einspruch der AfD gegen die Bürgerschaftswahl "in dieser Instanz" Erfolg haben werde, sei daher unwahrscheinlich. Doch im Falle einer Niederlage werde seine Partei eventuell vor den Staatsgerichtshof ziehen. Und dort sähe die Sache anders aus, so der Sprecher des AfD-Landesvorstands.

Wie setzt sich das Wahlprüfungsgericht genau zusammen?

Das Wahlprüfungsgericht besteht in Bremen aus der Präsidentin und der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts sowie aus fünf Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft, teilt das Verwaltungsgericht mit. Grundsätzlich werden die Abgeordneten des Wahlprüfungsgerichts in Bremen nach jeder neuen Zusammenstellung der Bürgerschaft dem Kräfteverhältnis im Parlament entsprechend neu durch die Abgeordneten gewählt.

Derzeit sitzen die Abgeordneten Valentina Tuchel (SPD), Michael Labetzke (Grüne), Tim Sültenfuß (Linke), Mustafa Güngör (SPD) und Frank Imhoff (CDU) im Wahlprüfungsgericht.

AfD darf nicht zur Bürgerschaftswahl im Land Bremen antreten

Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 5. Dezember 2023, 6 Uhr